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Achtung, Kontrolle! Welche Rolle spielt die Hautfarbei dabei wirklich?

© dpa

Ungleichbehandlung: Deutsch, dunkelhäutig - diskriminiert

Schwarze Deutsche protestieren dagegen, immer wieder "verdachtsunabhängigen" Kontrollen der Polizei ausgesetzt zu sein. Sie wollen, dass "Racial Profiling" verboten wird - und sprechen von institutionalisierter Demütigung.

Eines Tages war’s genug. Der Student, ein Deutscher, war schon mehrfach plötzlich angehalten und kontrolliert worden, doch diesmal verweigerte er die Papiere und fragte nach. Es stellte sich heraus, dass seine Hautfarbe ihn den Bundespolizisten verdächtig machte. Er ist schwarz. Er klagte und bekam Ende Oktober schließlich Recht. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz erklärte, Menschen nur ihrer Hautfarbe wegen für Kontrollen aus der Menge zu fischen, sei ein Verstoß gegen das Grundgesetz.

Alles gut? Noch nicht, findet die „Initiative Schwarze Menschen in Deutschland“ (ISD). Sie wird deshalb am Dienstag im Bundestag eine Petition einreichen, die es möglich machen soll, Erfahrungen wie die des Studenten in Zukunft zu verhindern. „Racial“ oder „Ethnic Profiling“ wollen sie verboten sehen.

Dazu fordern die Bürger, die die Petition bisher unterschrieben haben, nichts weniger als das Ende der so genannten „verdachtsunabhängigen Kontrollen“. Sie erlauben es, dass die Polizei nur aufgrund der persönlichen Einschätzung des einzelnen Beamten oder der Beamtin Menschen auswählt, deren Papiere sie sehen will. „Diese Kontrollen leisten daher ganz zwangsläufig einer Ungleichbehandlung Vorschub“, heißt es im Petitionstext.

Diese Ungleichbehandlung verletzt nicht nur die betroffene Person tief, sondern, so vor drei Jahren der UN-Menschenrechtsausschuss, „trägt auch wesentlich zur Verbreitung von Fremdenhass in der Öffentlichkeit bei und unterläuft eine wirksame Politik gegen Rassendiskriminierung“. Weil Behörden und Staatsdiener da besonders negativ wirken können, will die Petition auch erreichen, dass ihr diskriminierendes Handeln ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgenommen wird. Die Polizei müsse geschult, Verstöße müssten systematisch erfasst und von unabhängigen Experten ausgewertet werden.

Das könnte auch im Interesse der Polizeiarbeit selbst sein. Tahir Della von der ISD sieht die Behörden in der Gefahr gefährlichen Realitätsverlusts. „Racial Profiling“ befördere „Einschätzungen, die an der Wirklichkeit völlig vorbeigehen“, sagte er dem Tagesspiegel. Wer schwarz oder dunkelhäutig mit „ausländisch“ und dann mit „illegal“ gleichsetze, gerate oft an die Falschen, ganz normale Deutsche. „Da stimmt das Selbstbild Deutschlands immer noch nicht mit der tatsächlichen Vielfalt überein, auch bei der Polizei“ – obwohl sich dort viel geändert habe.

Was das für die Polizeipraxis bedeuten kann, stellte der UN-Menschenrechtsausschuss im Fall einer schwarzen Spanierin fest, die kontrolliert wurde, während ihr weißer Ehemann unbehelligt blieb: „Maßnahmen, die sich gegen eine bestimmte Rasse richten, könnten die Aufmerksamkeit der Polizei von andersstämmigen Migranten ohne Papiere ablenken und insofern kontraproduktiv werden.“

Von den Folgen für die Betroffenen ganz abgesehen. „Racial Profiling“ sei „institutionalisierte Demütigung“, bloggte kürzlich ein Betroffener, nicht nur auf Bahnstrecken nahe der Grenze – überall: Selbst wenn er sich abends entscheide, zwei Haltestellen weit nach Hause zu laufen, komme es vor, dass ihm eine Streife in Schrittgeschwindigkeit folge. Und obwohl es in Deutschland keine Pflicht gebe, den Ausweis dabei zu haben: „Als Schwarzer käme ich nie auf die Idee, meinen zu Hause zu lassen.“

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