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Politik: Union: Schwule sollen Stiefkinder nicht adoptieren

Rot-Grün will Homosexuelle besser stellen. Der Hamburger Senat strebt auch Erleichterungen an

Berlin. Schwule und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften erhalten im kommenden Jahr zusätzliche Rechte: Die rot-grüne Koalition legt an diesem Freitag im Bundestag eine Novelle des Lebenspartnerschaftsgesetzes vor, wonach Homosexuelle bei der Adoption von Stiefkindern, beim Unterhalt sowie der Hinterbliebenenversorgung besser gestellt werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen, es kann deshalb trotz der Mehrheit der Union in der Länderkammer zum 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Gleichwohl hält die Union an ihrem Widerstand fest. „Partei und Fraktion sind voll und ganz gegen das Gesetz“, sagte der CSU-Abgeordnete Norbert Geis, einer der schärfsten Kritiker der so genannten Homo-Ehe. „Man darf dieser Minderheit nicht zu viele Rechte gewähren, weil das den Schutz von Ehe und Familie beeinträchtig“, so Geis zum Tagesspiegel. Die „Schwulen-Lobby“ habe in den vergangenen Jahren „ohnehin mehr erreicht als jede andere Interessenvertretung von Minderheiten in Deutschland“.

Was der Union schwer erträglich erscheint, ist für Rot-Grün erklärtes Ziel: Die Unterschiede zwischen der eingetragenen Lebenspartnerschaft und der Ehe sollen mit dem Gesetz weiter eingeebnet werden. So wird schwulen und lesbischen Paaren erstmals ein Adoptionsrecht eingeräumt, wenn auch nur für die leiblichen Kinder eines Partners. Voraussetzung ist die Zustimmung des anderen Elternteils. Außerdem werden homosexuelle Paare im Renten- und im Unterhaltsrecht Eheleuten gleichgestellt, sie erhalten das Recht auf Zeugnisverweigerung und werden in Zukunft grundsätzlich als Gütergemeinschaften behandelt.

Der Protest der Union richtet sich vor allem gegen die Stiefkindadoption. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Norbert Röttgen (CDU), sieht darin einen Verstoß gegen den Anspruch eines jeden Kindes auf Mutter und Vater. Geis formuliert schärfer: „Es kann für die Entwicklung des Kindes nicht gut sein, wenn es in der Umgebung von zwei Frauen und zwei Männern lebt. Das Kind wird dadurch in seinem Ursprung manipuliert. Es erfährt nicht von Anfang an von der Polarität der Geschlechter, sondern wird auf ein Geschlecht ausgerichtet. Dadurch wird die freie Entwicklung des Kindes zu Mann oder Frau gefährdet.“

So geschlossen wie Geis glauben machen will, ist die Union jedoch nicht. Ole von Beusts Hamburger Senat hat jetzt eine Bundesratsinitiative zur Besserstellung homosexueller Paare im Steuerrecht angekündigt. SPD und Grüne setzen große Hoffnungen in den CDU- Mann. Denn ihrer Novelle zum Lebenspartnerschaftsgesetz will die Koalition im Herbst ein Ergänzungsgesetz zur steuerrechtlichen Gleichstellung der Lebenspartnerschaften folgen lassen. Die Zustimmung der Länder ist dabei Pflicht.

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