zum Hauptinhalt

Politik: Unionsfraktion erwägt Verfahren in Karlsruhe

Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU will nun doch wegen der Ökosteuerreform vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dabei wollen sich die Abgeordneten auf die Verfassungsbedenken des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages stützen.

Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU will nun doch wegen der Ökosteuerreform vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dabei wollen sich die Abgeordneten auf die Verfassungsbedenken des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages stützen. Noch aber werden die Erfolgsaussichten eines solchen Normenkontrollverfahrens geprüft. Vor dem Bundesverfassungsgericht direkt klagen können nur Personen oder Gesellschaften. Verbands- und Fraktionsklagen sind nicht zulässig.

Bislang liegen in Karlsruhe drei Verfassungsbeschwerden gegen die Ökosteuer vor, weitere sind angekündigt. Wann das Gericht entscheiden wird und ob die Beschwerden überhaupt zulässig sind, ist jedoch noch offen. Der Bielefelder Verfassungsrechtler Joachim Wieland gibt den Eingaben indessen "wenig Erfolgsaussicht".

Am bekanntesten wurde bisher die Verfassungsbeschwerde einer Heidelberger Großfamilie, die die Erhöhung der Energiesteuer als verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Familien angreift. Sie argumentieren, dass sie mit sechs Kindern wesentlich mehr Ökosteuer zahlten als ein Ehepaar ohne Kinder. Die Heidelberger Familie sagte nicht, dass sie bereits im vergangenen Jahr mit einer ähnlichen Verfassungsbeschwerde scheiterte, die sie unter der Kohl-Regierung gegen die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 15 auf 16 Prozent eingelegt hatte. Auch damals machte die Familie ihre Mehrbelastung gegenüber einem kinderlosen Ehepaar geltend.

Tatsächlich sind indirekte Steuern, wie auch die Ökosteuer, nicht nach dem Sozialstaatsprinzip gestaffelt. Nach der bisherigen Rechtsprechung wird dem aber dadurch Rechnung getragen, dass jedem Familienmitglied ein steuerfreies Existenzminimum zusteht. In den Warenkorb, der der Berechnung des Existenzminimums zu Grunde liegt, fließen die Verbrauchssteuern ein. Preissteigerungen durch Steuerhöhungen müssen folglich über ein höheres Existenzminimum ausgeglichen werden.

Dass eine Familie darüber hinaus Anspruch auf Rückerstattung ihrer Verbrauchssteuern hat, wurde vom Verfassungsgericht bisher nicht für geboten erachtet. Da an der Ökosteuer "rechtlich nichts Besonderes ist", sieht Wieland auch für diese Beschwerde wenig Erfolgsaussicht. Der Sozialrichter Jürgen Borchert, der die Heidelberger Familie damals wie heute rechtlich beraten hat, ist sich dagegen sicher, dass das Gericht dieses Mal an die Ungleichbehandlung der Familien durch indirekte Steuern "ran muss".

ukn

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false