zum Hauptinhalt

Politik: UNO drohte Irak mit "schwersten Konsequenzen"

NEW YORK .Bei ihren Drohungen mit einem militärischen Einsatz im Irak hatten sich die USA stets auf bestehende Resolutionen des Sicherheitsrates berufen, die es durchzusetzen gelte.

NEW YORK .Bei ihren Drohungen mit einem militärischen Einsatz im Irak hatten sich die USA stets auf bestehende Resolutionen des Sicherheitsrates berufen, die es durchzusetzen gelte.Vor allem geht es um die Resolution 687, die am 3.April 1991 nach dem Ende des Golfkrieges die künftige Irak-Politik festlegte.Darin wurde Bagdad die "bedingungslose" Vernichtung aller chemischen und biologischen Waffen und aller ballistischen Raketen mit einer Reichweite von mehr als 150 Kilometern auferlegt.Zur Überwachung wurde die Sonderkommission UNSCOM geschaffen.

Mit der Kontrolle der Waffenprogramme beschäftigte sich eine ganze Reihe weiterer UNO-Beschlüsse wie die Resolution 707 vom 15.August 1991.Mit unterschiedlichen Begründungen hat sich Irak jedoch immer wieder geweigert, seinen darin festgelegten Verpflichtungen zu ungehindertem Zugang für die Waffeninspekteure nachzukommen.

Auszüge aus den wichtigsten Beschlüssen:

Resolution 687 vom 3.April 1991 (Waffenstillstandsresolution): "Der Sicherheitsrat (...) beschließt, daß Irak die unter internationaler Aufsicht erfolgende Vernichtung, Beseitigung oder Unschädlichmachung aller chemischen und biologischen Waffen und aller Kampfstoffbestände sowie aller damit zusammenhängenden Subsysteme und Komponenten und aller Forschungs-, Entwicklungs-, Unterstützungs- und Produktionseinrichtungen; aller ballistischen Flugkörper mit einer Reichweite von mehr als 150 Kilometern und der dazugehörigen größeren Bestandteile (...) bedingungslos zu akzeptieren hat."

Resolution 707 vom 15.August 1991: "Der Sicherheitsrat (...) verlangt, daß Irak (...) der Sonderkommission, der IAEA und ihren Inspektionsgruppen unverzüglich, unbedingten und uneingeschränkten Zugang zu allen Gebieten, Einrichtungen, Ausrüstungsgegenständen, Dokumenten und Transportmitteln gestattet." (...)

Mit der Resolution 715 vom 11.Oktober 1991 wird Irak auferlegt, die UNO-Sonderkommission zur Beseitigung irakischer Massenvernichtungswaffen "auf regelmäßiger Basis mit vollständigen, korrekten und zeitgemäßen Informationen zu versorgen über Aktivitäten, Stätten, Einrichtungen, Materialien und andere Punkte, sowohl militärisch als auch zivil, die genutzt werden könnten für die unter Paragraph 10 der Resolution 687 verbotenen Zwecke".

In der Resolution 1154 vom 2.März 1998 werden der irakischen Führung "schwerste Konsequenzen" angedroht, falls sie gegen das von UNO-Generalsekretär Kofi Annan und dem stellvertretenden irakischen Ministerpräsidenten Tarik Aziz am 23.Februar in Bagdad unterzeichnete Abkommen über Rüstungskontrollen verstoßen sollte.Bei der einstimmig gefallenen Entscheidung wird jedoch unterschiedlich ausgelegt, ob ein militärisches Eingreifen eines weiteren formellen Beschlusses bedarf, wie es Frankreich, Rußland und China meinen.

Die Resolution 1205 vom 5.November 1998 enthält die Aufforderung an Bagdad, das jüngste Verbot von UNO-Waffenkontrollen sofort und bedingungslos zurückzunehmen.Die Entschließung stützt sich wie fast alle Irak-Resolutionen auf Kapitel VII der UNO-Charta, das die Anwendung militärischer Gewalt zuläßt, verzichtet aber auf die direkte Androhung eines Militärschlags.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false