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Gefragt. Die Minister Brüderle und Röttgen bei der Fragestunde im Bundestag.

© dpa

Unter Aufsicht: Atomvertrag: Sicherheit kommt nicht zuerst

Bund und Länder wollen den Atomkonzernen keine großen Sicherheitsinvestitionen zumuten. Die Opposition klagt, dass sie nur unzureichend über die Vereinbarungen mit der Atomindustrie informiert wurden.

Berlin - Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) hat der Opposition in einer Fragestunde des Bundestags zum Energiekonzept der Regierung eine „Angstkampagne“ zum Thema Atomkraft vorgeworfen. Zuvor hatten sich die Oppositionsabgeordneten des Umweltausschusses von Röttgen und Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) nur unzureichend über die Vereinbarungen mit der Atomindustrie informiert gefühlt. Im Bundestag berief sich Röttgen später darauf, „von weiteren Regelungen und Absprachen“ sei ihm „nichts bekannt“.

Bekannt ist inzwischen der Inhalt des Vertrages, der noch am Dienstag vom Staatssekretär im Finanzministerium Hans Bernhard Beus mit Vertretern der Energiekonzerne Eon, RWE, EnBW und Vattenfall paraphiert worden ist. Das am Mittwoch veröffentlichte Dokument soll unterschrieben werden, sobald die für die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke relevanten Gesetzesvorhaben – insgesamt vier – rechtskräftig sind. Im Vergleich zu der ersten Fassung des Vertrages hat sich nicht allzu viel verändert. Es bleibt dabei, dass die Atomkonzerne ihre Beiträge zum neuen Energie- und Klimafonds kürzen darf, wenn die neue Brennelementesteuer über das Jahr 2016 hinaus erhoben wird, oder sie mehr als 2,3 Milliarden Euro jährlich dafür aufbringen müssen. Sie dürfen ihre Beiträge auch kürzen, wenn eine künftige Regierung die Steuer nicht mehr als gewinnmindernd und damit steuerlich absetzbar einschätzen sollte. Am Dienstag hatte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) davon gesprochen, sein Ministerium habe „spitz gerechnet“. Sollten die Atomkraftwerke die Strommengen liefern wie im Schnitt der vergangenen ein oder zwei Jahre, werde die Steuer 2,3 Milliarden Euro einbringen, auch wenn der Steuersatz deutlich niedriger ausgefallen ist, als zunächst geplant.

Da aber zuletzt einige Atomkraftwerke gar nicht mehr am Netz waren oder nur noch mit deutlich gedrosselter Leistung gelaufen sind, würde das wohl bedeuten, dass schon in den ersten Jahren des Förderfonds höhere Steuereinnahmen hereinkämen und der Beitrag entsprechend geringer ausfiele. Diese Gefahr scheint das Finanzministerium auch gesehen zu haben. Denn im Gesetzentwurf zur Einrichtung des Energie- und Klimafonds steht der Hinweis, dass Einnahmen aus der Brennelementesteuer über den Betrag von 2,3 Milliarden Euro hinaus in den Förderfonds überwiesen werden sollen.

Die Konzerne dürfen zudem ihre Beiträge kürzen, wenn Sicherheitsauflagen der Atomaufsichtsbehörden der Länder eine Summe von 500 Millionen Euro übersteigen sollten. Röttgen bestritt am Mittwoch im Bundestag noch einmal, dass mit der zwölften Atomgesetznovelle das individuelle Klagerecht von Anwohnern auf höhere Sicherheitsauflagen abgeschafft werde. Diesen Verdacht hatten Umweltverbände geäußert, weil die Formulierungen darauf schließen lassen, dass Terroranschläge auf Atomkraftwerke zum „Restrisiko“ definiert werden sollen, gegen das Klagen nicht mehr möglich wären. Röttgen betonte, alle Klagerechte würden erhalten. Er argumentiert, dass die Landesbehörden im Gegenteil mit der Gesetzesänderung in die Lage versetzt würden, höhere Sicherheitsauflagen – auch gegen terroristische Flugzeugabstürze – verhängen zu können.

Tatsächlich lässt aber eine zwischen Bund und Ländern verhandelte Liste zum Thema Sicherheitsniveau, die dem Tagesspiegel vorliegt, den Schluss zu, dass das nicht passieren wird. Die Auflagen, die dort aufgelistet werden, enthalten keinerlei Hinweise darauf, dass die Bürger gegen Terrorangriffe auf Atomkraftwerke besonders geschützt werden sollen. Sie enthalten nicht einmal die Auflage, die Steuerungssysteme der Anlagen, die acht bis 14 Jahre mehr Laufzeit zugebilligt bekommen sollen, künftig digitalisiert werden müssen, oder dass Notsysteme klarer von den Steuerungssystemen getrennt werden müssen.

Die Opposition beschwerte sich am Mittwoch vor allem darüber, dass die Anhörung über alle vier Gesetze – Laufzeitverlängerung, Sicherheitsniveau, Energie- und Klimafonds sowie Brennelementesteuer – in einer Anhörung abgehandelt werden sollen. SPD-Vize Ulrich Kelber sagte zu diesem verkürzten Verfahren: „Dagegen ist Durchpeitschen ein purer Kuschelkurs.“ mit dpa

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