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Politik: Unter strengen Auflagen

Gentests für Embryonen künftig möglich.

Berlin - Auf Geheiß der Bundesländer musste das Gesundheitsministerium die Rechtsverordnung noch einmal nachbessern. Nun ist der Weg für Gentests an künstlich erzeugten Embryonen endgültig frei. Am Dienstag akzeptierte das Bundeskabinett den lange umstrittenen Bedingungskatalog zur sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID), mit der Embryonen auf schwere Erbkrankheiten untersucht und aussortiert werden können. Allerdings tritt die Verordnung erst in zwölf Monaten in Kraft, weil die Länder noch Zeit zur Vorbereitung benötigen.

Gesundheitsminister Daniel Bahr zeigte sich erleichtert. Nun gebe es „endlich Rechtssicherheit für betroffene Paare und alle Beteiligten“, sagte er. Diese hätten „häufig eine Tortur hinter sich“. Gleichzeitig betonte der FDP-Politiker, dass es sich nur um „wenige Fälle in Deutschland“ handle. Der Bundestag hatte das PID-Gesetz nach einer überaus emotionalen Debatte bereits vor anderthalb Jahren beschlossen.

An die Zulassung der PID-Zentren würden „hohe inhaltliche, sachliche und personelle Anforderungen gestellt“, versicherte der Minister. Zudem trägt sein umgearbeiteter Entwurf nun dem Wunsch der Länder Rechnung, dass es – anders als von Gesundheits- und Justizministerium gewollt – keinen Rechtsanspruch auf die Zulassung solcher Zentren gibt. Sie werden von den Ländern einzeln genehmigt, und zwar nach Bedarf, Bewerbervielfalt und öffentlichem Interesse. Damit wurden Bedenken berücksichtigt, dass ein allzu großes Angebot an PID-Zentren auch die Nachfrage steigen lassen und das ethisch problematische Verfahren zu medizinischer Routine werden könnte.

Innenminister Hans-Peter Friedrich betonte am Dienstag, dass die PID nach dem Kabinettsbeschluss „nur in Ausnahmefällen und in engen Grenzen zugelassen“ sei. Ansonsten sei sei das Verfahren weiterhin „verboten und strafbewehrt“, sagte der CSU-Politiker. „Eine Umkehrung dieses Regel-Ausnahme-Prinzips durch die Hintertür, wie sie Kritiker in der ursprünglichen PID-Verordnung gesehen haben“, dürfe es nicht geben.

Allerdings konnte Bahr gegen den Widerstand der Ländergesundheitsminister durchsetzen, dass die Ethikkommissionen, die jeden Einzelfall zu prüfen haben, einheitlich besetzt werden. Es sei ihm wichtig, dass Mediziner darin nicht überstimmt werden könnten, sagte der FDP- Politiker. Erlaubt sind Gentests an Embryonen nur, wenn mindestens ein Elternteil die Veranlagung zu einer schweren Erbkrankheit mitbringt oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Tot- oder Fehlgeburt droht. Ein vorherige Beratung ist Pflicht. Um den Überblick zu behalten, soll das Paul-Ehrlich-Institut alle Tests dokumentieren. Rainer Woratschka

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