zum Hauptinhalt

Unterhaltsgesetz: Union will geschiedene Mütter früher zum Arbeiten zwingen

Geschiedene Mütter sollen nach dem Willen der Unionsfraktion früher zu eigener Erwerbstätigkeit gezwungen werden. Die vorgeschlagene Ergänzung zum Unterhaltsgesetz wird als Kompromissangebot an die SPD verstanden.

Berlin - Im neuen Unterhaltsgesetz, das Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) bereits vor einem Jahr vorgelegt hat, soll festgelegt werden, dass die erziehenden Frauen nach der Scheidung bereits nach dem dritten Lebensjahr des Kindes zumindest wieder Teilzeit arbeiten müssen. Heute mutet die Justiz den Geschiedenen die Arbeitsaufnahme frühestens nach dem 9. Lebensjahr, bei mehreren Kindern sogar deutlich später, zu. Das sei "nicht mehr zeitgemäß", sagte die CDU-Familienpolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker dem Tagesspiegel. Die Ehe könne für Frauen nach der Scheidung nicht länger eine dauerhafte "Lebensstandard-Garantie begründen". Deshalb "müssen die Anforderungen an die Geschiedenen zur Berufsausübung verschärft werden".

Die Union versteht diese Verschärfung der Regelung als Kompromissangebot an die SPD, die mit dem Unterhaltsgesetz die Rechte der geschiedenen Mütter prinzipiell beschneiden will, indem sie beide Partnerinnen bei der Unterhaltsberechnung auf einen Rang stellt. Das lehnt die Union strikt ab. "Es sollte beim Vorrang der ersten Ehefrau bleiben", sagte Winkelmeier-Becker. Die Kinder aus allen Beziehungen bei der Unterhaltsfestsetzung gleichzustellen und aufzuwerten, lehnt die Union hingegen nicht ab. (tso/tsp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false