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Politik: Unterlagengesetz: Struck für Herausgabe der Stasi-Akten

Der Streit zwischen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und der Gauck-Behörde um die Herausgabe der Stasi-Akten über Altkanzler Helmut Kohl hat jetzt auch die SPD-Bundestagsfraktion erfasst. Der Fraktionsvorsitzende Peter Struck (SPD) stärkte am Dienstag gemeinsam mit seinem Vize Ludwig Stiegler der Leiterin der Stasi-Unterlagenbehörde, Marianne Birthler, bei ihrer Auseinandersetzung mit Schily demonstrativ den Rücken.

Der Streit zwischen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und der Gauck-Behörde um die Herausgabe der Stasi-Akten über Altkanzler Helmut Kohl hat jetzt auch die SPD-Bundestagsfraktion erfasst. Der Fraktionsvorsitzende Peter Struck (SPD) stärkte am Dienstag gemeinsam mit seinem Vize Ludwig Stiegler der Leiterin der Stasi-Unterlagenbehörde, Marianne Birthler, bei ihrer Auseinandersetzung mit Schily demonstrativ den Rücken. "Wir werden keinen Zweifel daran lassen, dass wir die Rechtsauffassung von Frau Birthler und ihrer Behörde teilen", sagte Struck nach einem Besuch der Behörde in Berlin. Birthler habe seine "uneingeschränkte Unterstützung".

Diese Rechtsauffassung ergebe sich eindeutig aus dem Stasi-Unterlagengesetz und aus der zehnjährigen Praxis der Behörde, die bisher von niemandem beanstandet worden sei. "Es gibt also aus meiner Sicht keinen Grund, Forschern und Journalisten die Einsicht in Akten auch von westdeutschen Politikern zu verwehren", betonte der Rechtsanwalt Struck. Es gebe auch keinen Grund, das Gesetz zu verändern. Bei der Herausgabe der Stasi-Akten dürfe nicht mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen werden. "Was für ostdeutsche Politiker gegolten hat, muss auch für westdeutsche Politiker gelten."

Struck kündigte an, dass mit Schily Ende der Woche über die unterschiedliche rechtliche Auffassung gesprochen werde. Entschieden stellte sich Struck gegen die Androhung Schilys, notfalls mit der Rechtsaufsicht der Bundesregierung die Praxis der Stasi-Behörde zu unterbinden.

Schily-Sprecher Rainer Lingenthal sagte, es gehe hier nicht um einen politischen Schulterschluss, sondern um die Auslegung des Stasi-Unterlagengesetzes. "Dies ist eine juristische, keine politische Frage." Es bleibe dabei, dass Schily dazu ein Obergutachten einholen wolle. Der Jurist Schily hat immer betont, der Opferschutz gelte auch für Personen der Zeitgeschichte und auf das in der Verfassung geschützte Fernmeldegeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung verwiesen. Gegenstand der historischen Aufarbeitung ist nach Auffassung Schilys das Ministerium für Staatssicherheit, nicht aber die Tätigkeit von Opfern. Auch wenn die bisherige Praxis anders gewesen sein sollte, könne dies nichts am Gesetz ändern.

Zwei bereits vorliegende Rechtsgutachten zu diesem Streit kommen zu widersprüchlichen Aussagen. Kohl hat gegen die Herausgabe geklagt. Bis zur Entscheidung des Berliner Verwaltungsgericht will Birthler die Akten unter Verschluss halten. Sie hofft, dass das Gericht die Behördenpraxis bestätigt.

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