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Politik: Unternehmer kritisieren Reform der Erbschaftsteuer

Berlin - Das Ziel, die Erbschaftsteuer abzuschaffen, hat der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) vorerst aufgegeben. „Kurzfristig“ sei dies nicht umzusetzen, sagt der oberste deutsche Industrievertreter, Jürgen Thumann.

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Das Ziel, die Erbschaftsteuer abzuschaffen, hat der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) vorerst aufgegeben. „Kurzfristig“ sei dies nicht umzusetzen, sagt der oberste deutsche Industrievertreter, Jürgen Thumann. Allerdings könne das nicht bedeuten, dass mittelständische Familienbetriebe sich nun kritiklos dem neuen Erbschaftsteuerrecht unterwerfen würden. Und Kritik, das hat Thumann am Donnerstag deutlich gemacht, hat der BDI mannigfaltig anzubringen.

Nach beinahe einem Jahr großkoalitionärer Abstimmungen zwischen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Regierungschef Roland Koch (CDU) wird sich der Bundestag an diesem Freitag erstmalig mit dem neuen Erbschaftsteuerrecht auseinandersetzen. Schon im Vorfeld hatte es heftige Kritik – insbesondere aus dem Unternehmerlager – gegeben.

Das neue Erbschaftsteuerrecht war notwendig geworden, weil das Verfassungsgericht die bisher geltende Regelung für verfassungswidrig erachtete. Ohne neues Gesetz drohte die Steuer ersatzlos wegzufallen und damit Einnahmen der Bundesländer im Umfang von immerhin rund vier Milliarden Euro. Außerdem hatte die große Koalition Ende 2005 zugesagt, die mittelständischen Betriebe von der Steuer in Zukunft zu verschonen – allerdings ohne Einnahmeausfall für den Fiskus.

Auf die Verschonung beruft sich der BDI-Chef nun und resümiert angesichts der vorliegenden Gesetzentwürfe: „Die Politik ist vom Ziel noch weit entfernt.“ Was die Unternehmer besonders drückt, ist das Bewertungsrecht, das seit kurzem in einer Rechtsverordnung vorliegt und von dem der BDI nun meint, es führe wegen des Verkehrswertansatzes zu höheren Steuern als jetzt und nicht, wie beabsichtigt, zur Entlastung des Mittelstandes. Auch die Pflicht der Erben, insgesamt 17 Jahre lang die Beschäftigtenzahl konstant zu lassen, um von einem Teil der Erbschaftsteuer befreit zu werden, kritisiert der Industrieverband als zu lang. Nun hoffen die BDI-Vertreter auf Einsicht der Koalitionsfraktionen und Änderungen am Gesetzentwurf. Antje Sirleschtov

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