zum Hauptinhalt

Politik: Untersuchungsausschüsse: Tätigkeit bald effektiver

Nach jahrzehntelanger Uneinigkeit haben sich die Parteien im Bundestag erstmals auf gesetzliche Regeln für die Arbeit von Untersuchungsausschüssen verständigt. "Ziel ist es, die Tätigkeit zügiger und effektiver zu gestalten", sagte der Justiziar der SPD-Bundestagsfraktion, Hermann Bachmaier.

Nach jahrzehntelanger Uneinigkeit haben sich die Parteien im Bundestag erstmals auf gesetzliche Regeln für die Arbeit von Untersuchungsausschüssen verständigt. "Ziel ist es, die Tätigkeit zügiger und effektiver zu gestalten", sagte der Justiziar der SPD-Bundestagsfraktion, Hermann Bachmaier. "Untersuchungsausschüsse sollen künftig in der Regel nicht mehr über eine ganze Legislaturperiode dauern."

Mit dem Gesetz werde gegenüber der heutigen Situation Rechtsklarheit erreicht. Auch Neuerungen wie die Möglichkeit der Einsetzung eines "Ermittlungsbeauftragten" würden eingeführt. Der Gesetzentwurf soll Anfang März in den zuständigen Bundestagsausschüssen behandelt und in den folgenden Wochen vom Plenum verabschiedet werden. Er gehe auf Vorschläge von SPD und Grünen sowie der FDP zurück.

Nach Bachmaiers Angaben würde dann der neunte Anlauf in den letzten rund 40 Jahren endlich zum Ziel führen. Bislang könnten sich Untersuchungsausschüsse nur mit Artikel 44 auf einen Grundgesetz-Artikel und interfraktionelle Absprachen ohne Gesetzescharakter stützen. Diese Rechtslage habe immer wieder für Streit gesorgt. "Es herrschte eine rechtliche Grauzone." Der Überdruss sei in allen Parteien mit der Zeit so groß geworden, "dass wir uns nun über eine Neuregelung verständigt haben". Die Union, die sich lange einer Mitarbeit verweigert habe, sei ebenfalls eingeschwenkt.

Auffälligste Neuigkeit wird nach Bachmaiers Worten die Befugnis sein, einen so genannten Ermittlungsbeauftragten einzusetzen. Dieser könne die Beweiserhebungen vorbereiten, in dem er Akten vorsichte und Zeugen schon vorab informatorisch befrage. Ziel sei die Beschleunigung der Beweiserhebung im Ausschuss, der sich dann nur noch mit für das Untersuchungsthema relevantem Material oder Zeugen beschäftigen müsse. Bachmaier schwebt vor, dass sich die Parteien jeweils auf eine "politische Persönlichkeit" einigen. Die Einsetzung des FDP-Politikers Burkhard Hirsch zum Sonderermittler zu den verschwundenen Akten im Kanzleramt könne ein Beispiel dafür sein.

In Hinblick auf Live-Übertragungen von Zeugenvernehmungen im Fernsehen sieht der Entwurf "eine behutsame Öffnung" gegenüber dem jetzigen Verbot vor. "Wenn zwei Drittel im Ausschuss und der Zeuge selbst zustimmen, ist künftig die Live-Übertragung möglich." Zeugen sollen laut Bachmaier auch künftig das Zeugnis verweigern dürfen, wenn gegen sie ein Strafverfahren läuft, das die Aspekte der Aufklärung des Ausschusses miterfasst. Insbesondere der aktuelle Ausschuss zur CDU-Spendenaffäre war mit Zeugen konfrontiert, die sich auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht wegen laufender Ermittlungen berufen haben - darunter auch Altkanzler Helmut Kohl.

Zur Startseite