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Untersuchungsausschuss: Landtag darf CDU-Fraktion überwachen

Darf die Mehrheit im Parlament einen Untersuchungsausschuss gegen die Opposition einsetzen? Ja, sie darf. Zu diesem Ergebnis kam am Mittwoch das Landesverfassungsgericht in Rheinland-Pfalz.

Mainz - Die CDU hatte geklagt, weil die SPD-Regierungsmehrheit im Landtag einen Untersuchungsausschuss gegen die Union eingesetzt hatte. Das parlamentarische Untersuchungsrecht, argumentierten die Christdemokraten, sei ein Mittel zur Kontrolle der Regierung, ein Minderheitenrecht. Diese Auffassung teilten die Verfassungsrichter in Koblenz nicht.

Nach dem Willen der SPD soll sich der Untersuchungsausschuss, der im Juni eingerichtet wurde, mit der CDU-Finanzaffäre aus den Jahren 2003 bis 2006 beschäftigen. Es geht um fast eine halbe Million Euro, die womöglich nicht für Fraktionszwecke ausgegeben wurden. Der damalige Geschäftsführer der CDU, Markus Hebgen – er hatte mit der Kreditkarte der Fraktion unter anderem Getränkerechnungen in Nachtbars bezahlt –, ist längst wegen Untreue und Betrugs verurteilt. Auch die Prüfungen des Landesrechnungshofes sind abgeschlossen. Die CDU-Fraktion, die nicht erklären konnte, wohin das Geld geflossen ist, hat Anfang des Jahres beschlossen, den strittigen Betrag zurückzuzahlen. 218 000 Euro sind schon zurückgeflossen, die restlichen 260 000 Euro werden in zwei Raten bis zum Ende der Legislaturperiode im Mai gezahlt werden. „Was soll da noch ein Untersuchungsausschuss“, fragt die CDU- Fraktion. Sie wirft der SPD vor, dass es ihr unmittelbar vor den Landtagswahlen um parteitaktische Überlegungen gehe: „Der Untersuchungsausschuss dient der SPD lediglich als Wahlkampfinstrument, um den politischen Gegner zu diffamieren.“

Das sei ein Vorwurf, argumentiert der Verfassungsgerichtshof, der keine verfassungsrechtlichen Bedenken begründen könne. Denn wenn der Landtag ein Untersuchungsrecht habe, stehe ihm das während der ganzen Legislaturperiode zu. Daran, dass das Parlament das Recht hat, die Finanzen einer Fraktion zu untersuchen, haben die Koblenzer Richter keinen Zweifel. Die Landesverfassung beschränke das parlamentarische Untersuchungsrecht keineswegs auf die Überwachung der Exekutive. Die CDU bedauert die Entscheidung. Die SPD wiederum will, dass der Untersuchungsausschuss seine Arbeit aufnimmt.

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