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Politik: Untreue: Ex-Minister Schaufler verurteilt

Zu einer Geldstrafe in Höhe von 26 000 Mark wegen Untreue ist am Freitag der frühere baden-württembergische Umwelt- und Verkehrsminister Hermann Schaufler verurteilt worden. Nach Auffassung des Offenburger Landgerichts hat der 53-jährige CDU-Politiker in seinem Amt als Aufsichtsratschef der landeseigenen Südwestdeutschen Verkehrs-AG (SWEG) Gelder veruntreut.

Zu einer Geldstrafe in Höhe von 26 000 Mark wegen Untreue ist am Freitag der frühere baden-württembergische Umwelt- und Verkehrsminister Hermann Schaufler verurteilt worden. Nach Auffassung des Offenburger Landgerichts hat der 53-jährige CDU-Politiker in seinem Amt als Aufsichtsratschef der landeseigenen Südwestdeutschen Verkehrs-AG (SWEG) Gelder veruntreut. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 84 000 Mark beantragt, die Verteidigung Freispruch.

Das Gericht verhängte 130 Tagessätze zu je 200 Mark gegen Schaufler. Richter Wolfgang Oswald sagte, Schaufler habe gegen seine Vermögensbetreuungspflicht verstoßen, als er als Präsident des Fußballclubs SSV Reutlingen Spenden in Höhe von 45 000 Mark von der SWEG für den Verein annahm. Zudem habe das Unternehmen 3000 Mark an das päpstliche Hilfswerk gezahlt, um einer Reisedelegation um den Minister eine Privataudienz beim Papst zu ermöglichen. Schaufler war infolge der SWEG-Affäre im Jahr 1998 zurückgetreten. Sein Anwalt kündigte Revision gegen das Urteil an. Der CDU-Politiker gilt bei Annahme des Richterspruchs als vorbestraft.

Gegen den mitangeklagten ehemaligen SWEG-Vorstandschef Hansjörg Kraft verhängte das Gericht ebenfalls wegen Untreue eine Geldstrafe in Höhe von 13 500 Mark. Kraft wurde zu 90 Tagessätzen zu je 150 Mark verurteilt. Der Staatsanwalt hatte 30 000 Mark beantragt. Die Verteidigung hingegen hatte einen weitgehenden Freispruch gefordert. Oswald betonte, Schaufler und Kraft hätten sich zu keinem Zeitpunkt selbst bereichert.

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