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Gottesdienst in der Synagoge in der Rykestraße in Berlin.

© Stephanie Pilick dpa/lbn

„Unwürdiger Umgang“: Wie Nachfahren verfolgter Juden am deutschen Einbürgerungsrecht scheitern

Ihre Eltern und Großeltern flohen vor Hitler. Auch wegen des Brexits wollen jüdische Nachfahren aus Großbritannien Deutsche werden – und werden abgelehnt.

Nick Courtman schreibt in Cambridge gerade seine Doktorarbeit über „Arbeit in der Gegenwartsliteratur.“ Doch nun hat ihn die Vergangenheit in einer Art und Weise eingeholt, dass er quasi nebenher noch zum Juristen geworden ist. Der junge Brite, Enkel einer Jüdin, die vor Adolf Hitlers Schergen aus dem Deutschen Reich fliehen musste, kann Artikel 116, Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes fast im Schlaf aufsagen, der zentrale Satz: "Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern."

Der Brexit, der nahende Verlust des Status als EU-Bürger, hat in Großbritannien zu Dutzenden neuen Anträgen an die deutschen Behörden, vor allem an die Botschaft in London geführt, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen. Auch Courtman will sie, aber er betont, das Problem gebe es seit langem. Viele Nachfahren verfolgter Juden hätten nach dem NS-Unrecht die Chance verdient, die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen. 

Aber sein Antrag gilt bisher als aussichtlos, so wie viele andere auch. Bei Courtman (28) war die Großmutter Deutsche, nach der Flucht heiratete sie einen Briten – aber nur wenn es umgekehrt gewesen wäre, also der Vater deutscher Jude, die Mutter Britin, hätte er jetzt einen deutschen Pass. "Einige kämpfen schon seit 20,30 Jahren um den deutschen Pass", sagt er.

Courtman kritisiert eine teils willkürliche Auslegung des Passus "sind auf Antrag wieder einzubürgern" – dahinter verbergen sich komplexe Regelungen, die durch Rechtsprechungen immer wieder verändert worden sind. Er hat viel Fachliteratur gelesen, im Bundesarchiv Koblenz geforscht.

Einbürgerung: Nachfahren kassieren of Absagen

80 Jahre nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wächst der Druck, das Grundgesetz hier mehr zugunsten der Nachfahren geflohener Juden auszulegen. Der Artikel 116 GG wurde durch mehrere Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) immer wieder präzisiert. Und viele Ansprüche auf einen Staatsbürgerschafts-Antrag waren an Fristen gekoppelt – wenn diese verjährt sind, wird es schwierig. Aber zugleich gilt bis heute hierzulande das Abstammungsprinzip (ius sanguinis) – das „Vererben“ einer deutschen Staatsbürgerschaft.

Nick Courtman bekommt inzwischen Unterstützung aus dem Bundestag.
Nick Courtman bekommt inzwischen Unterstützung aus dem Bundestag.

© Nick Courtman

Juden, die zwischen 1933 und 1945 geflohen sind, wurden in der Regel ausgebürgert und verloren die deutsche Staatsbürgerschaft. Doch die Nachfahren, die sie gemäß des ius sanguinis zurückhaben wollen, kassieren oft Absagen. Courtman hat ein „best of“ der seltsam anmutenden Regelungen erstellt. Diese Gruppen können keine deutsche Staatsbürgerschaft bekommen bisher – und damit auch nicht die weiteren Nachfahren: 

Ein lohnender Fachaufsatz dazu stammt von Esther Weizsäcker ("Wiedereinbürgerungsansprüche und Perpetuierung von Diskriminierung : Nachkommen während der NS-Zeit geflohener Emigrantinnen und Emigranten im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht"). Er wirft die Frage auf, ob man hier nicht das Recht einfacher gestalten sollte. "Eine Rückkehr der Nachkommen während der NS-Zeit aus Deutschland geflohener Emigrantinnen und Emigranten sowie eine Stärkung ihrer Bindung an Deutschland durch den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit liegt in jedem Fall im innen- und außenpolitischen Interesse Deutschlands", betont sie.

Deutsche Wurzeln bis ins 17. Jahrhundert reichen nicht

Da er sehr gut deutsch kann, hat Courtman die Kommunikation mit der Bundesregierung und deutschen Innenpolitikern im Bundestag übernommen (mit Ausnahme der AfD).  Rund 100 Gleichgesinnte umfasst die „116er-Gruppe“. Seit vor ein paar Tagen der Guardian („Descendants of Jews who fled Nazis unite to fight for German citizenship“) über die vielen negativen Bescheide berichtet hat, hat Courtman nochmal über 100 Anfragen bekommen.

Abgelehnt wird bisher auch der Antrag von Alexander Goldbloom, der dem Tagesspiegel seine Geschichte geschildert hat. „Mein Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft wurde im April 2017 mit der Begründung abgelehnt, dass ich die Anforderungen von Artikel 116 Absatz 2 nicht erfülle.“ In seinem Fall erklärte das Bundesverwaltungsamt in Berlin, dass seine Großmutter (Anita Lippmann) im November 1933 seinen Großvater (einen Engländer - Abraham Goldbloom) geheiratet habe und daher ihre deutsche Staatsbürgerschaft bei der Eheschließung automatisch aufgegeben habe.

Seine Großmutter wurde 1906 in Berlin-Charlottenburg geboren. Ihr Vater und seine Familie führten ein Hamburger Unternehmen (H.H. Lippmann), das Metallwaren herstellte – die deutschen Wurzeln der Familien reichen bis in das 17. Jahrhundert zurück. Später wuchs Alexander Goldblooms Großmutter dann in Wannsee auf. "Das Haus in der Bismarckstraße steht noch", berichtet er. "Als Kind zeigte mir meine Großmutter ein NS-Propagandabuch und erzählte mir, dass sie es gelesen habe und danach beschloss, zu fliehen." Weil sie aber erst nach der Flucht den Mann fürs Leben fand, er aber Brite und nicht deutscher Jude war, kann Goldbloom bisher auch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, die er so gern hätte.

Rechtsanspruch auf Wiedereinbürgerung könnte Problem lösen

Wegen der vielen Beschwerden wächst auch im Bundestag die Unterstützung. „Ich finde es unwürdig, wie mit den Nachfahren der vertriebenen Antifaschisten und NS-Opfer umgegangen wird“, sagt die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke. „Es liegt ja auf der Hand, dass ihre Eltern nicht 'freiwillig' die deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, sondern dass dies in direktem Zusammenhang mit ihrer erzwungenen Flucht aus Nazi-Deutschland stand.“

Deshalb dränge sie die Bundesregierung schon seit Monaten dazu, die diskriminierenden Regelungen in der Wiedereinbürgerungspraxis zu beseitigen. Das könne bereits durch eine kleine, aber einschneidende Klarstellung im Staatsangehörigkeitsgesetz geschehen: „Alle Nachfahren von Personen, die vor den Nazis aus rassistischen oder politischen Gründen fliehen mussten und ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, sollen einen Rechtsanspruch auf Wiedereinbürgerung haben.“ Und zwar unabhängig davon, wen ihre Eltern geheiratet haben oder wann sie geboren worden sind.

Der deutsche Staat zieht sich auch auf bestimmte Stichtagsregelungen zurück; abhängig vom Geburtsjahrgang, dadurch sind viele jüdische Nachfahren bislang von der Wiedereinbürgerungs-Garantie nach Artikel 116, Absatz 2 GG ausgeschlossen und auf sogenannte Ermessens-Einbürgerungen angewiesen, die halt bisher aber häufig abgelehnt werden. Immerhin lockerten Gerichte immer wieder einige Regelungen - aber dann gab es zum Beispiel 1975 nur dreijährige Fristen, in der die betroffenen Personengruppen ihren Antrag auf Einbürgerung hätten stellen müssen.

„Die Gesamtheit der staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachungsregelungen ist außerordentlich komplex und heterogen ausgestaltet“, räumt der Sprecher des zuständigen Bundesinnenministeriums ein. Zumindest da sind sich fast alle einig: Auch Courtman und den anderen Nachfahren von Juden, die so viel Leid erleiden und ihre Heimat verlassen mussten, erschließt sich vieles in der deutschen Staatsbürgerschafts-Vergabepraxis einfach nicht.

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