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Die Novelle des Urheberrechts ist seit Jahren in Arbeit.

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Urheberrechtsreform: Schutz kann dauern

Der Gesetzgeber will das Urheberrecht reformieren – und das schon seit Jahren. Doch Deutschland muss zunächst auf die Vorgaben aus Brüssel warten.

Für Mark Getty ist die Sache klar. Geistiges Eigentum sei „das Öl des 21. Jahrhunderts“. Das sagte der Chef der Fotoagentur Getty Images und Sprössling des Ölimperiums bereits im Jahr 2000. Im selben Jahr wurde der 26. April zum „Welttag des geistigen Eigentums“ ausgerufen. Seitdem sind die Probleme wohl eher größer als kleiner geworden: Die Frage nach dem Umgang mit geistigem Eigentum ist im digitalen Zeitalter brisanter denn je.

Jeder kann das Werk eines anderen oder Teile davon in Sekundenschnelle vervielfältigen, weiterverbreiten oder sogar verändern. Daraus erwachsen auch neue Anforderungen an das Urheberrecht. Es muss präzise definieren, bis zu welchem Punkt sich die Rechte der „Urheber“ erstrecken – und wo die von Verwertern und Nutzern beginnen.

Der Gesetzgeber befasst sich bereits seit mehr als zehn Jahren mit dem Urheberrecht. Auch die große Koalition hat eine Reform im Koalitionsvertrag verankert. Darin heißt es, die Bundesregierung wolle den Wert kreativer Leistungen stärker in den Mittelpunkt der Urheberrechtsdebatte rücken und den Ausbau internationaler Vereinbarungen zum Schutz der Urheber anstreben. So sollen zum Beispiel gerade Künstler bessere Möglichkeiten erhalten, ihre Rechte gegenüber Plattformen im Internet durchzusetzen, deren Geschäftsmodell „im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten“ aufbaue.

Doch im Justiz- und Verbraucherschutzministerium warnt man vor allzu hohen Erwartungen. Es sei nicht davon auszugehen, dass es noch in dieser Legislaturperiode eine allumfassende Urheberrechtsnovelle geben werde. Ein Ministeriumssprecher weist darauf hin, dass vielmehr eine Reihe von gesetzgeberischen Maßnahmen geplant sei. Allerdings werde Deutschlands Gestaltungsspielraum ganz entscheidend durch die Vorgaben aus Europa bestimmt. Die Europäische Kommission hat im März ein Konsultationsverfahren zur Zukunft des Urheberrechts abgeschlossen. In dem Verfahren konnten Urheber, Verwerter und Nutzer ihre Ansprüche an die rechtlichen Rahmenbedingungen formulieren. Die Ergebnisse sollen in Kürze veröffentlicht werden und den EU-Staaten als Diskussionsgrundlage dienen.

Das kann also noch dauern. Viele der betroffenen Künstler drängen allerdings auf schnelle Entscheidungen. So hat die „Initiative Urheberrecht“ am Freitag die Politiker aufgerufen, „die Rechte und Interessen der Urheber und ausübenden Künstler nicht nur in Sonntagsreden zu betonen, sondern konkrete gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen“. So weit ist man im Justiz- und Verbraucherschutzministerium offenbar noch nicht. Staatssekretär Gerd Billen sagte dem Tagesspiegel, man werde über das Thema Gespräche mit den Beteiligten führen. „Wir wollen kulturelle Vielfalt. Wir müssen deshalb sicherstellen, dass Kulturschaffende von ihrer Arbeit leben können.“ Billen weiter: „Als ersten Schritt werden wir Künstler und Kreative zu Gesprächen einladen.“ Denn deren geistiges Eigentum gilt es zu schützen.

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