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Politik: Urteil des Bundessozialgerichts: Wer die 20 DM nicht bezahlt hat, wird womöglich jetzt zur Kasse gebeten

Das Bundessozialgericht ist am Donnerstag in zwei Musterfällen zu dem Urteil gekommen, dass das Krankenhaus-Notopfer von 1997 rechtens war. Ein Verfassungsverstoß liege nicht vor.

Das Bundessozialgericht ist am Donnerstag in zwei Musterfällen zu dem Urteil gekommen, dass das Krankenhaus-Notopfer von 1997 rechtens war. Ein Verfassungsverstoß liege nicht vor. Bis heute haben mehrere Millionen Pflichtversicherte die Zahlung von einmalig 20 Mark, die von vom Kohl-Kabinett für die Instandhaltung der deutschen Krankenhäuser eingeplant war, verweigert. Nun müssen sie die Summe womöglich nachzahlen. Die Kasseler Richter begründeten ihr Urteil damit, dass von den Versicherten nur ein "minimales" Opfer verlangt wurde, das den Gleichheitsgrundsatz nicht verletzte. Die beiden Kläger aus Niedersachsen waren bereits im vergangenen Jahr vor dem Lüneburger Sozialgericht gescheitert. Mit juristischer Rückendeckung der IG-Metall stritten sie nun erneut gegen die Bevorzugung der privat Versicherten. Diese mussten nichts zahlen, weil der Obulus mit den regulären Beiträgen abgedeckt wurde.

sg

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