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Für weitere Ermittlungen im Umfeld der NSU-Mordserie und für eine Abschaffung des Verfassungsschutzes protestiere mehrere hundert Menschen in Frankfurt.

© Boris Roessler/dpa

Update

Urteil gegen Beate Zschäpe: Erleichterung und Kritik nach Urteil im NSU-Prozess

Mit dem historischen Urteilsspruch gegen Beate Zschäpe geht ein beispielloser Mammutprozess zu Ende. Zweifel bleiben jedoch. Tausende Demonstranten fordern weitere Aufklärung

Beate Zschäpe ist als volles Mitglied der rechtsextremen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach die 43-Jährige am Mittwoch unter anderem des zehnfachen Mordes schuldig und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Viele Politiker, Menschenrechtsorganisationen und Verbände begrüßten das Urteil zwar, forderten aber eine weitere Aufarbeitung des NSU-Umfelds und der Rolle der Sicherheitsbehörden.

Fest steht schon jetzt: Das Urteil muss vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Mehrere Verteidiger kündigten an, Revision einzulegen.

Mit dem historischen Urteilsspruch im Fall Zschäpe folgte das Gericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Es sprach sie wegen der dem NSU zur Last gelegten Taten schuldig. Allerdings ordnete es keine Sicherungsverwahrung im Anschluss an ihre Haftstrafe an. Das Gericht sei zu dem Schluss gekommen, dass dies nicht erforderlich sei, sagte OLG-Sprecher Florian Gliwitzky. Die Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte anders als die Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre Strafe verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.

Der Mitangeklagten Ralf Wohlleben, Holger G., Carsten S. und André E. wurden zu jeweils mehrjährigen Haft- und Jugendstrafen verurteilt.

Der NSU war 2011 aufgeflogen. Zschäpe hatte fast 14 Jahre lang mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordete die Terrorgruppe neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine Polizistin.

"Größere Wachsamkeit"

In den Reaktionen auf das Urteil spiegeln sich Erleichterung und Kritik wider: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zollte den Angehörigen der NSU-Opfer Respekt: Nach dem Verlust geliebter Menschen hätten sie Jahre der Ungewissheit und zum Teil falsche Verdächtigungen durch die Strafverfolgungsbehörden ertragen müssen.

Deutschland hat nach Einschätzung von Justizministerin Katarina Barley (SPD) Lehren gezogen. „Es ist bis heute unfassbar, dass der Staat nicht in der Lage war, zu erkennen oder zu verhindern, dass der NSU über Jahre hinweg Menschen aus rassistischen Motiven ermordet hat“, sagte Barley gegenüber dpa. Seitdem habe sich aber manches verändert. „Das Bewusstsein bei Polizei und Justiz ist schärfer und die Wachsamkeit größer.“ So könne der Generalbundesanwalt nun Ermittlungen im Bereich des Rechtsterrorismus schneller an sich ziehen. „Die Sicherheitsbehörden tauschen sich enger aus. Rassistische Tatmotive sind seit 2015 endlich als strafverschärfende Beweggründe ausdrücklich im Strafgesetzbuch genannt“, sagte Barley.

Grünen-Bundestagsfraktionschef Anton Hofreiter beklagte, der Verfassungsschutz habe massenhaft Akten geschreddert und „in allen Untersuchungsausschüssen gemauert“.

Demonstranten fordern weitere Aufklärung

Nach dem Urteil haben Tausende Menschen in mehreren deutschen Städten eine weitergehende Aufarbeitung der rechtsextremistischen Terrorserie verlangt. Die Demonstrationen standen unter dem Motto „Kein Schlussstrich“ und wurden von linken Gruppen angemeldet. In Berlin kamen über 1000 Menschen zu einer Demonstration, die Teilnehmer riefen etwa „Der NSU war nicht zu dritt“. Auch in München, dem Ort des über fünf Jahre dauernden Mammutprozesses, versammelten sich am Abend etwa 1000 Menschen.

Beate Zschäpe am Tag der Urteilsverkündung im Oberlandesgericht München.
Beate Zschäpe am Tag der Urteilsverkündung im Oberlandesgericht München.

© AFP

In Hamburg, wo der NSU 2001 den Gemüsehändler Süleyman Tasköprü ermordet hatte, forderten rund 800 Menschen weitere Aufklärung. „Es darf auf keinen Fall ein Schließen der Aktendeckel und ein Ende der Aufmerksamkeit geben“, sagte Robin Steinbrügge von der Hamburger Initiative für die Aufklärung des Mordes.

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In Kiel warnten rund 600 Menschen auf einer Kundgebung vor einem Schlussstrich bei der Aufklärung der NSU-Morde, in Bremen versammelten rund 300 Menschen. In Frankfurt waren es rund 700 Teilnehmer einer Demonstration. In Rostock, wo 2004 der Imbiss-Verkäufer Mehmet Turgut erschossen worden war, kamen nach Veranstalterangaben rund 300 Menschen zu einer Spontandemonstration.

(Tsp/dpa)

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