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Zu vier Jahren Haft verurteilt: Ex-RAF-Terroristin Verena Becker.

© dapd

Urteil gegen Ex-RAF-Terroristin Verena Becker: Viele Fragen bleiben offen

Die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker wurde wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Doch es sind noch immer viele Fragen offen - es bleibt unklar, was genau an jenem Tag vor 35 Jahren geschah.

Von Michael Schmidt

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat das frühere RAF-Mitglied Verena Becker 35 Jahre nach dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback wegen Beihilfe zu vier Jahren Haft verurteilt. Davon gelten zwei Jahre und sechs Monate bereits als vollstreckt, wie der Vorsitzende Richter Hermann Wieland am Freitag bei Bekanntgabe des Urteils sagte.

Ob die 59-Jährige wegen des Attentats tatsächlich noch einmal ins Gefängnis muss, klärt die Strafvollstreckungskammer erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Der sechste Strafsenat befand Verena Becker in drei Fällen für schuldig. Bei dem Anschlag im Frühjahr 1977 waren auch zwei Begleiter Bubacks getötet worden. Sie wurden in ihrem Dienstwagen von einem Motorrad aus erschossen. Bis heute ist ungeklärt, wer auf dem Motorrad saß. Die Bundesanwaltschaft hatte in dem seit September 2010 laufenden Verfahren eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gefordert, davon sollten zwei Jahre angerechnet werden. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Verena Becker war 1977 in einem früheren Prozess wegen eines Schusswechsels mit der Polizei bei ihrer Festnahme zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zwölf Jahre später wurde sie begnadigt und kam frei.

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Becker habe die Täter wissentlich und wesentlich in ihrer Tatabsicht bestärkt, sagte Richter Wieland. Über die geplanten Anschläge sei im Kollektiv der Roten Armee Fraktion (RAF) abgestimmt worden. Ende 1976 habe die Angeklagte „unter bestimmender Mitwirkung“ den Beschluss mitgefasst, Buback so schnell wie möglich zu ermorden. Dabei habe auch Einigkeit bestanden, dass die Begleitpersonen nicht überleben durften.

Bis heute ist unklar, wer das Motorrad fuhr, von dem aus Buback und seine Begleiter erschossen wurden. Verurteilt wurden Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt. Die früheren RAF-Mitglieder schweigen bis heute zu der Tat.

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Bei Becker hatte die Bundesanwaltschaft 1977 die Tatwaffe gefunden und später am Bekennerschreiben Speichelspuren von ihr entdeckt. Becker schwieg in dem Prozess bis zum 89. Verhandlungstag. Mitte Mai bestritt sie dann in einer verlesenen Erklärung die Beteiligung an dem Attentat wie an der Vorbereitung.

Sie habe von dem Anschlag in Karlsruhe erst einen Tag später in Italien auf der Rückreise aus dem Nahen Osten aus der Zeitung erfahren. „Wer Ihren Vater getötet hat, kann ich nicht beantworten: Ich war nicht dabei“, sagte Becker an Bubacks Sohn Michael gerichtet, der als Nebenkläger auftrat und die Ermittlungen gegen Becker mit angestoßen hatte.

Der frühere Bundesinnenminister und Ex-RAF-Anwalt Otto Schily würdigte das Bemühen Michael Bubacks, den Mord an seinem Vater aufzuklären.

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