zum Hauptinhalt

Urteil: Heß-Gedenkmarsch darf nicht stattfinden

Einen Gedenkmarsch von Neonazis für den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß am kommenden Samstag wird es nicht geben. Das Bundesverfassungsgericht verbot eine derartige Veranstaltung im bayerischen Wunsiedel, in dem Heß begraben liegt.

Mit seiner Entscheidung wies das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen das vom Verwaltungsgericht Bayreuth verhängte Verbot zurück. Nach Auffassung der dortigen Richter sollte auf der Veranstaltung die NS-Herrschaft gebilligt oder sogar verherrlicht werden.

Die Rechtsradikalen hatten am kommenden Samstag, dem Todestag von Heß, in Wunsiedel aufmarschieren wollen. Der Hitler-Stellvertreter ist dort beerdigt. Schon in den vergangenen drei Jahren waren die geplanten Gedenkmärsche in Wunsiedel von Gerichten verhindert worden. Die Karlsruher Verfassungshüter erklärten nun, den Rechtsradikalen könne zugemutet werden, auf die grundsätzliche Behandlung des Verbots der Heß-Demonstrationen im Hauptsacheverfahren zu warten.

Heß war 1946 bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Von 1966 an war er der einzige Insasse des Kriegsverbrechergefängnisses in Berlin-Spandau. Am 17. August 1987 nahm er sich im Alter von 93 Jahren das Leben. Seitdem gilt er in der rechtsradikalen Szene als Märtyrer. (sba/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false