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Urteil: Hessischer Rundfunk muss NPD-Wahlwerbung senden

Der Hessische Rundfunk muss eine vom Sender als volksverhetzend abgelehnte Wahlwerbung der rechtsextremen NPD nun doch senden. Anders als die Voristanz konnten die Kasseler Richter keinen volksverhetzenden Gehalt entdecken.

Der Hessische Rundfunk muss einen aus seiner Sicht volksverhetzenden Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD nun doch ausstrahlen. Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel verpflichtete den Sender dazu am Freitag. Damit kassierte der Senat den Beschluss des Frankfurter Verwaltungsgerichts vom Donnerstag, das wie der Hessische Rundfunk volksverhetzende Elemente in dem Film gesehen hatte. Eine "offenkundige Volksverhetzung" konnten die Kasseler Richter hingegen nicht feststellen. Die Sender dürften die Ausstrahlung der Werbespots nur dann zurückweisen, wenn ein Straftatbestand klar ersichtlich erfüllt sei. Ansonsten seien die Freiheitsrechte des Grundgesetzes höher zu bewerten.

Der Wahlspot sollte am Freitagabend im hr-Fernsehen gezeigt werden. Der Hessische Rundfunk hatte die Ausstrahlung zwei Tage zuvor abgelehnt, weil der Beitrag "den Tatbestand der Volksverhetzung" erfülle. Dieser Auffassung hatten sich die Frankfurter Verwaltungsrichter zum Teil angeschlossen und eine von der NPD geforderte einstweilige Verfügung nicht aussprechen wollen. Erst die Beschwerde gegen diesen Beschluss beim höchsten hessischen Verwaltungsgericht hatte Erfolg. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 8 B 17/08) ist unanfechtbar. hr-Intendant Helmut Reitze bedauerte die Entscheidung: "Der Hessische Rundfunk wird sich aber wie es sich im Rechtsstaat gehört - der Entscheidung des Gerichts beugen." (jvo/AFP)

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