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Urteil: Hessisches Privatrundfunkgesetz gekippt

Politische Parteien dürfen sich an privaten Rundfunksendern beteiligen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage der SPD. Es gibt jedoch Einschränkungen.

Politische Parteien dürfen sich an  privaten Rundfunksendern in geringem Maß beteiligen, solange dabei  ein bestimmender Einfluss auf die Programmgestaltung ausgeschlossen bleibt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es erklärte damit das hessische Privatrundfunkgesetz für verfassungswidrig.

Die hessische Landesregierung unter Ministerpräsident Roland Koch  (CDU) hatte 2002 ein absolutes Beteiligungsverbot von Parteien am Privatfunk festgeschrieben. Damit wurde die mittelbare Beteiligung der SPD an dem Privatsender FFH in Höhe von nur 2,3 Prozent ausgeschlossen. Nach Ansicht der Sozialdemokraten wollte die CDU damit den "politischen Wettbewerber" treffen. Mit ihrer Klage hat die SPD in Karlsruhe nun Erfolg. Das Land muss bis Mitte 2009 eine Neuregelung erlassen. (tbe/AFP/dpa)

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