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Urteil im Fall "Rote Zora": Bewährungsstrafe für Adrienne G.

Rund 20 Jahre nach zwei fehlgeschlagenen Sprengstoffanschlägen der linksextremen Terrorgruppe "Rote Zora" ist eine Mittäterin zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

Berlin - Das Berliner Kammergericht verkündete das Urteil für die Mittäterin. Es ist keine Überraschung. Das Gericht hatte schon zu Prozessbeginn eine Bewährungsstrafe für die heute 58-Jährige in Aussicht gestellt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die gelernte Pädagogin und Funkelektronikerin in den 80er Jahren der feministischen Terrorgruppe angehört und sich an zwei ihrer Sprengstoffanschläge beteiligt hatte. Adrienne G. hatte den Wecker für den Zündmechanismus gekauft.

Die arbeitslose Fotografin hatte sich nach fast zwei Jahrzehnten in der Illegalität selbst gestellt und die Beteiligung an zwei gescheiterten Sprengstoffanschlägen in den 80er Jahren im damaligen West-Berlin und in Bayern gestanden. Neben dem Geständnis sah das Gericht als strafmildernd an, dass sich die Angeklagte den Ermittlungsbehörden freiwillig gestellt hatte und die Taten viele Jahre zurückliegen.

Im Prozess ging es um die Anschläge im Oktober 1986 auf das Gentechnische Institut Berlin und im Juni 1987 auf ein Aschaffenburger Bekleidungswerk, wofür die Angeklagte die Wecker besorgt hatte. Beide Attentate scheiterten, weil der Zündmechanismus versagte. (tso/dpa/ddp)

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