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Alexis Tsipras, Griechenlands Regierungschef.

© dpa

Urteil in Griechenland: Athens Rentenkürzungen sind verfassungswidrig

Griechenland muss sparen - und hat deshalb die Renten gekürzt. Das war verfassungswidrig, urteilte nun das höchste Gericht des Landes. Für den pleitebedrohten Staat bedeutet das neue Kosten.

Das höchste griechische Gericht hat den pleitebedrohten Staat zur Rücknahme von Rentenkürzungen verpflichtet. Ein entsprechendes Gesetz von 2012 sei verfassungswidrig, urteilte der Staatsrat am Mittwoch. Die Renten müssen zwar nicht rückwirkend angehoben werden. Gleichwohl wird der öffentliche Haushalt durch die Rücknahme der Kürzungen künftig Schätzungen zufolge um 1,2 bis 1,5 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich belastet.

Unter dem Druck der internationalen Geldgeber hatten die Regierungen in Athen in den letzten fünf Jahren immer wieder hastig Kürzungen beschlossen. In der nun kassierten Entscheidung vom November 2012 waren Grund- und Zusatzrenten um fünf bis zehn Prozent gesenkt worden. Mehrere Rentner und Pensionärsverbände hatten dagegen geklagt und bekamen nun Recht. Die Entscheidung des Staatsrates war seit Monaten erwartet worden.

Für die linksgerichtete Regierung von Ministerpräsident Alexis Tsipras bedeutet sie eine neue Herausforderung. Er steckt mitten in zähen Verhandlungen mit den Euro-Ländern und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) über die Auszahlung zurückgehaltener Kredite von 7,2 Milliarden Euro. Sollte es in den kommenden Tagen keine Einigung geben, droht Athen Ende des Monats die Zahlungsunfähigkeit. (AFP)

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