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Urteil: Karlsruhe erlaubt Demos auf Flughäfen

Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals politische Proteste auf Flughäfen ermöglicht. Auflagen ließen die Richter am Dienstag zu, urteilten jedoch, dass ein striktes Verbot gegen das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit verstoße.

Der Erste Senat hatte über die Verfassungsbeschwerde einer Frau zu entscheiden, die gegen die Abschiebung von Ausländern unter Mitwirkung privater Fluggesellschaften demonstriert hatte. Sie hatte in der Abflughalle des Frankfurter Flughafens im März 2003 an einem Schalter Flugblätter verteilt. Der Betreiber, die Fraport AG, erteilte ihr daraufhin ein Hausverbot, das bis vor den Bundesgerichtshof Bestand hatte.

Die Fraport sei unmittelbar an Grundrechte gebunden, hieß es jetzt. „Die unmittelbare Grundrechtsbindung trifft nicht nur öffentliche Unternehmen, die vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, sondern auch gemischtwirtschaftliche Unternehmen, wenn diese von der öffentlichen Hand beherrscht werden“, hielten die Richter fest. Dies sei „in der Regel“ der Fall, wenn mehr als die Hälfte der Anteile dem Staat gehörten.

Die Fraport gehört mehrheitlich dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main. Auf den gesellschaftsrechtlichen Einfluss der Eigentümer käme es dabei nicht an. Auch die Rechte privater Anteilseigner erlitten keine Einbußen, weil es ihnen frei stehe, sich an Staatseigentum zu beteiligen. Dem „besonderen Gefahrenpotential“ von Versammlungen in einem Flughafen könne durch Einschränkungen begegnet werden, „die nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit im öffentlichen Straßenraum nicht hingenommen werden müssen“. Der Betreiber könne „transparente Regeln“ für Demos schaffen, dürfe sie aber nicht pauschal untersagen. Einer der acht Richter stimmte dem Urteil nicht zu, er fürchtet Betriebsstörungen und eine zu starke Belastung Privater.

Der Verfassungsrechtler Günter Frankenberg, der zusammen mit dem Bremer Juraprofessor Andreas Fischer-Lescano die Klägerin vertrat, hält das Urteil auch für relevant für Bahnhofshallen. Es könne auch für große Shoppingcenter mit „Stadtteilfunktion“ Bedeutung erlangen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft lobte, es gebe nun „Rechtssicherheit“. Demos in sicherheitsrelevanten Bereichen blieben verboten.

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