zum Hauptinhalt

Urteil: Möllemann kostet FDP 3,5 Millionen

Im Juli hatte der Bundestag eine Millionen-Strafe gegen die FDP für einen Spendenskandal verhängt. Weil die Liberalen das nicht akzeptieren wollten, zogen sie vor Gericht - wo sie nun scheiterten.

Berlin - Sechseinhalb Jahre nach dem Tod von Jürgen Möllemann geht der juristische Streit um die Strafzahlung der FDP wegen seiner Spendenaffäre weiter. Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte in vollem Umfang die Sanktion der Bundestagsverwaltung in Höhe von 3,5 Millionen Euro. Die Freidemokraten kündigten daraufhin Rechtsmittel an. Das Gericht hat ausdrücklich eine Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

Mit ihrer Klage wehrt sich die FDP gegen die Höhe der Strafzahlung wegen Verstößen ihres früheren Spitzenpolitikers Möllemann gegen das Parteiengesetz. Die Bundestagsverwaltung fordert von ihr insgesamt 4,3 Millionen Euro. Die Liberalen wollen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts nicht hinnehmen und die zugelassenen Rechtsmittel dagegen ausschöpfen. Das teilten FDP-Schatzmeister Hermann Otto Solms zusammen mit dem Schatzmeister des betroffenen Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, Paul Friedhoff, am Dienstag in Berlin mit. Nach wie vor sei der eigene Beitrag zur Aufklärung der Spendenvorwürfe nicht ausreichend gewürdigt worden, hieß es zur Begründung.

Bei dem Gerichtsverfahren am Dienstag ging es nur noch um knapp 3,5 Millionen Euro, weil die FDP 837 000 Euro bereits beim Bundestag als Strafzahlung hinterlegt hat. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Möllemann seinem Landesverband zwischen 1996 und 2002 Barspenden in Millionenhöhe rechtswidrig zukommen ließ. Die Gelder habe der damalige Schatzmeister und spätere Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Kuhl auf Weisung Möllemanns in Kleinbeträge gestückelt und mit Hilfe von „Strohmännern“ für die FDP verbucht. Die Partei habe nicht gewusst, von wem die Spenden stammten, so das Gericht. Möllemann starb 2003 bei einem Fallschirmsprung.

Die Annahme von anonymen Spenden sei nach dem Parteiengesetz verboten und werde bei Verstößen mit der dreifachen Summe sanktioniert, erklärte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter. Bei Annahme von Spenden unklarer Herkunft gebe es keine Ansprüche aus der Parteienfinanzierung. Zudem seien Sachspenden von Möllemann an den mitgliederstärksten FDP-Landesverband nicht ordnungsgemäß deklariert worden. Dafür werde zu Recht die zweifache Summe verlangt.

FDP-Anwalt Christopher Lenz hatte der Bundestagsverwaltung in der Verhandlung Willkür vorgeworfen. Bei der FDP dürften keine strengeren Maßstäbe angelegt werden als bei anderen Parteien. Zugleich betonte der Anwalt: „Möllemann hat offensichtlich viel Geld bewegt, der kleinste Teil hatte mit der FDP zu tun.“ Den Vorwurf der Ungleichbehandlung wiesen sowohl die Gerichtspräsidentin als auch der Anwalt der Bundestagsverwaltung zurück. „Es gibt keine Gleichheit im Unrecht“, so Xalter. Der Zweck des Parteiengesetzes sei Transparenz nach innen und außen. dpa/ddp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false