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Die NPD hat eine Klage gegen den Dresdner Politikwissenschaftler Steffen Kailitz verloren.

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Update

Urteil: NPD-Klage gegen Dresdner Politikwissenschaftler zurückgewiesen

Die NPD hat ihre Klage gegen den Dresdner Politikwissenschaftler Steffen Kailitz verloren. In einem anderen Prozess um die NPD zieht jetzt die Stadt Büdingen vor das Bundesverwaltungsgericht.

Das Landgericht Dresden hat am Freitag eine Klage der NPD gegen den Dresdner Politikwissenschaftler Steffen Kailitz abgewiesen. Die rechtsextreme Partei wollte dem Wissenschaftler bestimmte NPD-kritische Äußerungen untersagen. Diese seien aber keine Tatsachenbehauptungen, sondern Meinungsäußerungen und daher mit der im Grundgesetz verankerten Meinungsfreiheit gedeckt, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Dresden, Christoph Wittenstein, bei der Urteilsverkündung.

Kailitz, der am Dresdner Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung tätig ist, hatte im April 2016 in einem Beitrag für „Die Zeit“ der NPD unter anderem „rassistisch motivierte Staatsverbrechen“ zugeschrieben. Zudem attestierte er der Partei, sie wolle „die demokratische Grundordnung Deutschlands durch eine völkische Diktatur“ ersetzen. Kailitz war auch einer der wichtigen Sachverständigen im NPD-Verbotsverfahren.

Der Wissenschaftler durfte nach einer einstweiligen Verfügung seine Äußerungen zunächst nicht wiederholen. Andernfalls drohten ihm 250.000 Ordnungsgeld oder ein halbes Jahr Haft. Die Verfügung wurde jedoch später zurückgezogen.

Büdingen klagt weiter gegen die NPD

Im Streit um Fraktionsgelder für die NPD zieht die Stadt Büdingen (Hessen) vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das habe der Magistrat der Stadt einstimmig beschlossen, sagte Bürgermeister Erich Spamer (Freie Wähler) am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Anfang April hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel einer Klage der Büdinger NPD-Fraktion stattgegeben, die gegen eine Streichung der Gelder geklagt hatte.

Der VGH habe „von sich aus“ eine Revision zugelassen, sagte Spamer. Eine andere rechtliche Beurteilung der Frage sei demnach also möglich. Die Stadt halte die Frage für von grundlegender Bedeutung. Außerdem habe auch Bundesinnenminister Thomas de Mazière (CDU) bereits angedeutet, dass er die Parteienfinanzierung neu regeln wolle. Er habe den Innenminister angeschrieben und ihm die Urteilsbegründung mitgeschickt, berichtete Spamer.

Das Büdinger Stadtparlament hatte im Januar eine Satzungsänderung beschlossen. Sie sah vor, „Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen“ von Zahlungen für Personal- und Sachaufwendungen auszunehmen. Dies sei ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, urteilte daraufhin der VGH. Eine solche Ungleichbehandlung sei sachlich nicht gerechtfertigt und nach derzeitiger Verfassungslage verboten.

Büdingen habe schon einmal Rechtsgeschichte geschrieben, betonte Spamer. Am 30. Januar 2016, am Jahrestag der Machtergreifung Hitlers, sollte ein Fackelzug durch das Jerusalemer Tor in Büdingen führen. Ein Demonstrationszug von Neonazis habe zwar stattgefunden. Das Bundesverfassungsgericht erließ jedoch ein Fackelverbot.

Der Wetteraukreis gilt seit Jahren als Hochburg der NPD. Bei der Kommunalwahl im März 2016 holte die NPD in Büdingen 10,2 Prozent der Stimmen. (epd)

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