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URTEIL: Ohne Schutz

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Türkei wegen einer Mitschuld am Tod von Hrant Dink verurteilt. „Die türkischen Behörden wussten von der Gefahr, die für den Journalisten bestand, und haben nichts unternommen, um den Mann zu schützen“, befanden die Richter in Straßburg in ihrem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Türkei wegen einer Mitschuld am Tod von Hrant Dink verurteilt. „Die türkischen Behörden wussten von der Gefahr, die für den Journalisten bestand, und haben nichts unternommen, um den Mann zu schützen“, befanden die Richter in Straßburg in ihrem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Die türkische Regierung muss der Familie nun ein Schmerzensgeld von mehr als 100 000 Euro zahlen. Dink war Autor und Herausgeber der regierungskritischen Zeitschrift „Agos“. 2006 wurde Dink von einem türkischen Gericht wegen „Beleidigung des Türkentums“ verurteilt. Im Januar 2007 wurde er auf

offener Straße erschossen. epd

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