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PKK

© ddp

Urteil: PKK-Funktionär für mehrere Jahre hinter Gittern

Das Berliner Kammergericht verurteilte ein ehemaliges Mitglied der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Der Angeklagte soll innerhalb der PKK eine hohe Position bekleidet haben.

Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist heute in Berlin ein früherer Führungsfunktionär der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. In den 90er Jahren war der 58-jährige Staatenlose unter dem Decknamen "Kadir" als Regionalleiter Bayern in hoher Position in die Terrororganisation eingebunden, urteilte der Staatsschutzsenat am Kammergericht.

Der in der Türkei geborene Theaterregisseur hatte sich in dem seit Oktober dauernden Prozess zu seiner Einbindung in die in Deutschland verbotene PKK bekannt. Er hatte sich nach jahrelanger Fahndung voriges Jahr in Berlin gestellt. 1975 war der Angeklagte wegen eines gegen die Türkei gerichteten Theaterstücks in seiner Heimat zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er flüchtete in die Bundesrepublik und schloss sich linksgerichteten Exilanten an. Schließlich sympathisierte er mit der PKK, ohne selbst Kurde zu sein, schilderte Richter Josef Hoch die Entwicklung des Mannes bis hin in die PKK-Führungsspitze im Zeitraum von April 1994 bis Februar 1995.

Angeklagte sei kein Scharfmacher gewesen

In den Jahren 1993 bis 1996 verübten Aktivisten der PKK serienweise Brandanschläge auf türkische Einrichtungen in der Bundesrepublik. Ein Toter, zahlreiche Schwerverletzte und hoher Sachschaden seien zu beklagen gewesen. Die PKK habe die Absicht verfolgt, die Bevölkerung mit gemeingefährlichen Mitteln erheblich einzuschüchtern, sagte Richter Hoch. Mit den Gewaltaktionen habe man eine gegen die Türkei gerichtete Politik erzwingen wollen. Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten zunächst für eine Anschlagsserie im Jahr 1994 auf Polizeidienststellen, eine Post und eine Bank in Baden-Württemberg mit einem Sachschaden von 1,5 Millionen DM verantwortlich gemacht.

Der Angeklagte habe aber als Parteisoldat die Aktivitäten der Organisation mitgetragen. Seinen inneren Widerstand gegen Gewalt habe der Angeklagte dabei zurückgestellt. Strafschärfend wertete der Staatsschutzsenat die hohe Position des Mannes in einer terroristischen Organisation. Mildernd wurde demgegenüber seine eigene Verfolgung in der Türkei berücksichtigt. Der Angeklagte sei kein Scharfmacher gewesen. Er habe sich bereits 1995 von den Aktivitäten zurückgezogen und sich nur noch im kulturellen Bereich betätigt, hieß es ferner zu seinen Gunsten. Das Gericht hob den Haftbefehl auf. Bis zum Strafantritt kommt der Staatenlose auf freien Fuß. (hu/dpa)

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