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Urteil: Sachsens Verfassungsgericht kippt Versammlungsgesetz

Das verschärfte sächsische Versammlungsgesetz ist vom Verfassungsgerichtshof für nichtig erklärt worden - rein aus formalen Gründen. Aufmärsche an umstrittenen Orten bleiben zunächst möglich.

Der Verfassungsgerichtshof in Leipzig hat das umstrittene sächsische Versammlungsgesetz auf Betreiben der Landtagsopposition gekippt - aus rein formalen Gründen. Das Gesetz sollte ermöglichen, Demonstrationen an bestimmten Orten zu verbieten oder mit Auflagen zu versehen. Im Kern ging es um die Dresdner Frauenkirche, das Leipziger Völkerschlachtdenkmal und Teile der Innenstadt von Dresden speziell am 13. und 14. Februar: Der Jahrestag der Zerstörung der Elbestadt im Zweiten Weltkrieg wird seit Jahren von Rechtsextremisten und Gegendemonstranten zu Aufmärschen genutzt. Im Gesetzgebungsverfahren seien gravierende Formfehler begangen worden, entschieden die Richter am Dienstag. Den Abgeordneten sei das Gesetz, über das sie beschließen sollten, nicht im vollen Wortlaut vorgelegt worden, hieß es zu Begründung.

Das Urteil erklärt das Gesetz für verfassungswidrig und nichtig. Es gilt nun wieder das alte Bundesgesetz. Damit hatte eine Klage von 52 Landtagsabgeordneten der Linken, Grünen und SPD Erfolg. Sie hatten die formalen Fehler bemängelt, halten das Gesetz aber auch sonst für verfassungswidrig. Darüber urteilten die Richter nicht. Die Verschärfung des Versammlungsrechtes war Anfang vergangenen Jahres mit den Stimmen der Koalition von CDU und FDP verabschiedet worden.

Nach Ansicht der Opposition ist diese Einschränkung der Versammlungsfreiheit - Ort und Zeit einer Kundgebung nicht mehr frei wählen zu dürfen - verfassungswidrig. Mit dieser inhaltlichen Frage setzte sich der Verfassungsgerichtshof aber gar nicht auseinander.

Schon allein die Formfehler im Gesetzgebungsverfahren reichten, um das Gesetz zu Fall zu bringen. "Der in den Landtag eingebrachte Entwurf eines sächsischen Versammlungsgesetzes entsprach nicht den inhaltlichen Anforderungen an eine Gesetzesvorlage", erklärte die Vorsitzende Richterin Birgit Munz.

Wie es mit dem sächsischen Versammlungsgesetz nun weitergeht, ist offen. Die Opposition hofft, dass die CDU/FDP-Koalition jetzt nicht den Versuch unternimmt, das gleiche Gesetz noch einmal durchzuboxen - nur diesmal formal korrekt. Dann nämlich werde man sich bald wieder in Leipzig treffen - um über den Eingriff in das hohe Gut der Versammlungs- und Meinheitsfreiheit zu streiten. (dpa)

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