zum Hauptinhalt
Doris König, Vorsitzende des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht, am Mittwoch bei der Urteilsverkündung.

© Uli Deck / dpa

Urteil zu Merkels Äußerungen über AfD: Ein guter Tag für die Demokratie

Ein Regierungschef muss auf Distanz zu den Parteien sein, fordert das Verfassungsgericht. Diese rote Linie wird zu häufig überschritten. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Es gibt eine alte Regel, wonach Politiker bei Besuchen im Ausland Stellungnahmen zu innenpolitischen Fragen besser vermeiden. Angela Merkel hat sich nicht an sie halten wollen.

Als sie im Februar 2020 in Südafrika war, wurde im Thüringer Landtag der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im dritten Wahlgang zum Kurzzeit-Ministerpräsidenten gewählt. Weil CDU- und AfD-Abgeordnete dabei zusammen eine Mehrheit gebildet haben dürften, schien der damaligen Kanzlerin ein Kommentar unausweichlich. Die informelle Kooperation mit den Rechtsauslegern habe mit einer „Grundüberzeugung“ ihrer Partei gebrochen, das Ergebnis müsse „rückgängig gemacht werden“. „Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“ So sprach sie im Rahmen eines Staatsempfangs in Pretoria, und ihr Worte wanderten auf die Webseite der Bundesregierung.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Merkel habe damit das Recht auf Chancengleichheit der AfD im politischen Wettbewerb verletzt, hat die Regierung jetzt eine späte Quittung erhalten.

Merkel ist aus dem Amt geschieden, der neue Mann tut in Kiew Wichtigeres, als sich um die ohnehin schwache AfD zu kümmern. Ist also unerheblich geworden, was da in Karlsruhe entschieden wurde?

Niemand erwartet Neutralität. Gibt es sie also gar nicht?

Keineswegs, denn die roten Linien, die von den Richterinnen und Richtern seit geraumer Zeit zum Thema öffentliches Staatshandeln gezogen werden, reichen weit über den Fall Merkel und die Kämpfe ihrer Christdemokraten mit der AfD hinaus.

Es geht um nichts weniger als die parteipolitische Neutralität in höchsten Staatsämtern und das weithin verbreitete Verständnis, dass diese niemand erwarte, weshalb es sie eigentlich auch gar nicht geben könne.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Ukraine live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Anderer Ansicht ist das Bundesverfassungsgericht. Mit seinem Urteil vom Mittwoch hat es zum wiederholten Mal betont, dass Regierungsvertreter in ihrer öffentlichen Kommunikation zu beachten haben, ob sie als Protagonisten ihrer Parteien oder Inhaber und Hüter ihrer Staatsämter auftreten.

Es ist kein Zufall, dass sich dieses – alte – Problem mit der AfD in neuer Schärfe stellt. Alle im Bundestag vertretenen Parteien sind jederzeit und überall bemüht, sich von den Rechten abzugrenzen – und die Parteimitglieder in der Regierung eben auch. So mussten sich schon die damaligen Minister Horst Seehofer (CSU) und Johanna Wanka (CDU) von den Richtern sagen lassen, dass sie Machtmittel zweckwidrig in Anspruch nahmen.

Es geht um Machtmittel und staatliche Autorität

Und darum geht es: um Machtmittel. Hohe Staatsämter verleihen neben dem Zugriff auf staatliche Ressourcen kommunikative Macht. Es wäre daher ein Unterschied gewesen, wenn Merkel ihre selbst so bezeichnete „Vorbemerkung“ beim Staatsempfang in Südafrika mit den Worten markiert hätte, sie spreche jetzt und hier als CDU-Politikerin und nicht als Chefin der Regierung.

Es hätte zum Ausdruck gebracht, dass jemand auf Distanz zu seinen staatlichen Möglichkeiten geht und den Gegner im politischen Meinungskampf respektiert, statt ihn mit amtlicher Autorität möglichst kleinzuhalten.

Diese Linie des höchsten Gerichts ist nicht unumstritten, wie das Sondervotum einer Richterin und insgesamt drei Gegenstimmen zeigen. Manche halten sie für Ausdruck überzogener politischer Reinlichkeit, wo doch klar sei, dass ein Parteipolitiker auch im Staatsamt immer Parteipolitiker bleibe.

Wenn „die Politik“ alles darf, wird Missbrauch legalisiert

Es wäre aber verhängnisvoll, diese Tatsache verfassungsrechtlich rundum heilig zu sprechen. Denn dann wäre der Weg dafür bereitet, Staatsämter nicht nur zulasten politischer Gegner, sondern zugunsten der eigenen Parteien zu verwalten.

Wer hier sucht, könnte in manchen Behörden schon im letzten Wahlkampf fündig werden: In welchem Maß war die nordrhein-westfälische Staatskanzlei in Auftritte des CDU-Kanzlerkandidaten Armin Laschet eingebunden? Und wer im Bundesfinanzministerium arbeitete für einen Erfolg des SPD-Kandidaten Scholz?

Wenn alles ineinander übergeht und alle alles dürfen, weil sie „die Politik“ sind, erübrigen sich solche Fragen und der Missbrauch wird legalisiert.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false