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Frauen trauern um einen Angehörigen, der bei dem Massaker in Srebrenica ermordet wurde.

© REUTERS

Urteil zu Srebrenica: Schuld in Unschuld

Die UN-Blauhelme assistierten dem Völkermord. Und doch kann es vor Gericht keine Gerechtigkeit geben. Ein Kommentar

Ein Kommentar von Caroline Fetscher

Auch in der höchsten Instanz haben sie kein Recht bekommen. Oder eher: Sie hatten kein Glück. Vergeblich versuchten Angehörige von Ermordeten eines Massakers im Bosnienkrieg diejenigen vor Gericht zu bringen, die untätig zusahen. Im Sommer 1995 sollten niederländische UN-Blauhelme für die Sicherheit der UN-Schutzzone Srebrenica sorgen. Doch unter ihren Augen wurde die Gegend zum Massengrab. Abgelehnt hatte bereits die niederländische Justiz die Klage gegen die Blauhelme, nun tat dies auch der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte: Mitschuld war nicht nachzuweisen. Überrumpelt, verängstigt, ohne Erfahrung, ohne Schießbefehl: So assistierte das UN-Trüppchen einem Völkermord.

Die Aufarbeitung zumindest geht weiter

Zur Schande der Uno gingen Bilder um die Welt, die den 1948 geborenen UN-Befehlshaber Thomas Karremans beim Schnapstrinken mit Ratko Mladic, einem der Hauptkriegsverbrecher, zeigten. Junge Blauhelme gaben an, sie hätten keine Ahnung von den Mordplänen gehabt. Mehrere nahmen sich später das Leben. Aufgearbeitet wird die Geschichte immer noch, zuletzt mit einer außergewöhnlichen Bild-Text-Dokumentation des kundigsten Reporters am Jugoslawientribunal Mirko Klarin. Deutliche, richtige Information wie diese kann so wirksam sein, wie ein Gericht.

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