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Urteile: Ein-Euro-Jobber müssen Fahrt zur Arbeit selbst bezahlen

Selbst wenn die Kosten den Lohn ihrer Arbeit zum Großteil auffressen - Ein-Euro-Jobber müssen für ihre Monatskarte selbst aufkommen. Nach Auffassung des Bundessozialgerichts dürfen solche Kosten sogar so hoch sein wie der Arbeitslohn.

Ein-Euro-Jobber müssen die Fahrten zu ihrem Arbeitsplatz aus eigener Tasche bezahlen. Kosten für eine Monatskarte seien ihnen nicht zusätzlich zu erstatten, entschied am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel mit seinem ersten Urteil zu den sogenannten Arbeitsgelegenheiten für "Hartz-IV"-Empfänger.

Geklagt hatte ein Arbeitsloser aus dem Sauerland, der ein Jahr lang in einem Gebrauchtmöbelkaufhaus in Iserlohn als Ein-Euro-Jobber gearbeitet hatte. Zusätzlich zu seinem Arbeitslosengeld II bekam er dafür vom Jobcenter einen Euro pro Arbeitsstunde. Bei 30 Wochenstunden ergab das ein Plus von bis zu 130 Euro im Monat. Einen Großteil davon musste der Mann allerdings für die knapp 52 Euro teure Monatskarte ausgeben, die er brauchte, um den Arbeitsplatz zu erreichen.

Das Bundessozialgericht erklärte das für rechtens. Wer vom Jobcenter zu einer solchen Tätigkeit verpflichtet werde, habe lediglich Anspruch auf eine "angemessene Entschädigung" für die mit der Arbeit zusammenhängenden Mehrausgaben und nicht auf einen Arbeitslohn, befanden die Kasseler Richter. Deshalb reiche es, wenn die gezahlte "Mehraufwandsentschädigung" die Unkosten decke. Das sei in diesem Fall gegeben. Inwiefern es darüber hinaus noch einen finanziellen Anreiz zur Aufnahme der Arbeit geben müsse, ließ der Senat ausdrücklich offen. (mhz/ddp)

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