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Politik: US-Unis können Studenten nach Hautfarbe auswählen

Gericht erklärt die gezielte Bevorzugung ethnischer Minderheiten unter Auflagen für zulässig / Feste Quoten bleiben verboten

Washington. Die Bevorzugung von ethnischen Minderheiten bei der Zulassung zu US-Universitäten ist erlaubt. Das entschied das Oberste Gericht (Supreme Court) der USA in einem Grundsatzurteil am Montag. Allerdings wurde das Maß, in dem Studenten wegen ihrer Abstammung begünstigt werden können, drastisch eingeschränkt. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden. Es gilt als das wichtigste auf dem Gebiet der Bürgerrechte seit Jahrzehnten.

Im konkreten Fall ging es um zwei verschiedene Klagen. Zwei weiße Studentinnen, die bei der Bewerbung um einen Studienplatz an der Universität von Michigan abgelehnt worden waren, hatten sich diskriminiert gefühlt. Bewerber aus ethnischen Minderheiten seien trotz schlechter Schulnoten und Aufnahmetests genommen worden, erklärten sie. Die eine Klägerin wollte ihr Grundstudium absolvieren, die andere Jura studieren. Die Klage der Jura-Studienaspirantin wiesen die neun Oberrichter mit fünf zu vier Stimmen ab. Die andere Klage entschieden sie mit sechs zu drei Stimmen gegen die Universität. Die Rechtsfakultät verwendet ein kompliziertes Punktesystem für die Zulassung. Die Regeln, aufgrund derer Minderheiten bevorzugt werden, sind relativ vage gefasst. Im Unterschied dazu erhalten Bewerber zum Grundstudium, wenn sie einer Minderheit angehören, automatisch zwanzig von insgesamt 150 nötigen Punkten. Diese Praxis ist künftig verboten.

Die „affirmative action“, die gezielte Förderung von Minderheiten, ist seit den sechziger Jahren umstritten. In seinem letzten Grundsatzurteil hatte der Supreme Court 1978 eine pauschale Quotenregelung für Minderheiten für unzulässig erklärt. Erlaubt hingegen wurde den Universitäten, die Ethnie eines Studienplatzbewerbers zu einem unter mehreren Auswahlkriterien zu machen, um eine möglichst große Vielfalt an Studenten auf dem Campus sicherzustellen. Auf dieser Linie liegt auch das jüngste Urteil. Die Richter wenden sich gegen Quoten, die gewissermaßen durch die Hintertür wieder eingeführt werden. Sie befürworten aber – unter Auflagen – bessere Chancen für Minderheiten.

In knapp der Hälfte der öffentlichen und der privaten Universitäten spielt das Ethnien-Kriterium eine Rolle. Zu den Verteidigern der „affirmative action“ zählt auch das Militär. Dort gelten ähnliche Regelungen wie im Hochschulwesen. Ursprünglich war die „affirmative action“ geschaffen worden, um die gesellschaftlichen Benachteiligungen der Schwarzen auszugleichen. Inzwischen heißt das Ziel, ethnischen Pluralismus zu schaffen. Die größte Minderheit in den USA sind mittlerweile die Latinos. In einigen Bundesstaaten bilden die Weißen zudem keine Mehrheit mehr. Vor diesem Hintergrund ist die Praxis der „affirmative action“ zunehmend kritisiert worden. Beobachter rechnen damit, dass der Streit auch nach dem jüngsten Urteil anhalten wird.

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