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Vaterschafts-Urteil: Zypries will geheime Gen-Tests unter Strafe stellen

Nach dem Willen von Brigitte Zypries sollen geheime Gen-Tests künftig grundsätzlich unter Strafe gestellt werden. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag werde im Frühjahr erstellt, kündigte die Justizministerin an.

Berlin - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Vaterschaftstests gewinnt die Diskussion über eine neue Gesetzesregelung an Schwung. Während Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sich dafür aussprach, heimliche Vaterschaftstests mit Strafen zu ahnden, mahnte der Grünen-Parlamentarier Volker Beck zu "Augenmaß" bei einer neuen Strafvorschrift. FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger forderte von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, mit dem "die Feststellung der Abstammung deutlich erleichtert" werde.

Die Karlsruher Richter hatten am Dienstag entschieden, dass heimliche Vaterschaftstests weiter nicht als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen. Zugleich forderte das Gericht vom Gesetzgeber ein neues Verfahren zur einfacheren Klärung der Vaterschaft.

Zypries kündigt Gesetzesvorschlag an

Zypries will nun "im Frühjahr einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der ein vereinfachtes Verfahren zur Feststellung der biologischen Vaterschaft anbietet". Ein Vater könnte dabei "einen eigenen Anspruch auf Klärung der Vaterschaft erhalten". Er würde aber nicht wie bisher seine rechtliche Vaterschaft verlieren, wenn der Test ergibt, dass er nicht der leibliche Vater ist.

Die Ressortchefin wertete den Karlsruher Richterspruch zugleich als "Sieg für das Persönlichkeitsrecht des Kindes". Sie sei der Meinung, "dass der unbefugte Umgang mit genetischen Daten grundsätzlich strafrechtlich zu ahnden ist", betonte die SPD-Politikerin. In der Diskussion sei eine Regelung im geplanten Gendiagnostikgesetz.

Beck sieht geringe Schuld bei Gen-Tests

Beck betonte, bei "heimlichen Untersuchungen zur Klärung eines die eigene Person betreffenden Verwandtschaftsverhältnisses ersten Grades" solle "die Tat nur als relatives Antragsdelikt ausgestaltet werden". Schließlich sei in diesen Fällen neben dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch das Interesse an der Klärung zu berücksichtigen, ob ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades besteht. Deshalb könnten bei der Strafverfolgung einer solchen Tat "Überlegungen eine Rolle spielen, die dazu führen, dass die Tat mit einem geringeren Strafmaß belegt" werde oder das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt werden könne.

Leutheusser-Schnarrenberger verwies zugleich auf "seriöse Schätzungen", wonach im europäischen Durchschnitt lediglich 3,7 Prozent der Kinder nicht von dem als Vater geltenden Mann abstammten. "Vaterverbände und führende Politiker erwecken seit gestern den Eindruck, als ob in Deutschland massenweise illegitime Vaterschaften bestünden. Es ist auch eine Beleidigung von Frauen, wie die derzeitige Vaterschaftsdebatte geführt wird", fügte die frühere Bundesjustizministerin hinzu. (tso/ddp)

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