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Verabschiedung von Köhler: (Un)echtes Vertrauen

Horst Köhler wird am Dienstag mit einem Großen Zapfenstreich als Bundespräsident verabschiedet. Über seine Rücktrittsgründe wird gerade wieder heftig spekuliert. Warum?

Ein Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten, noch dazu völlig überraschend und mit einer Erklärung, die dieser Zäsur nicht angemessen scheint, lädt zu Spekulationen über die „wahren Gründe“ ein. Fantasie und Neugier der Bürger sind herausgefordert wie die von Politikern oder Journalisten. Am heutigen Dienstag wird Horst Köhler feierlich verabschiedet, ein Anlass, um die Frage nach den Ursachen auch in den Medien wieder aufzuwerfen.

Es zeigt sich eine gespaltene Öffentlichkeit. Während die professionelle Debatte Ursachen und Motive im Bereich handfester politischer Felder sucht, beschäftigen sich die Bürger mit der politisch-menschlichen Dimension dieses ungewöhnlichen Endes einer Präsidentenzeit. In Straßenumfragen und Hörersendungen, auf vielen Leserbriefseiten zeigte sich schon unmittelbar nach dem Rücktritt ein intensives Bürgerinteresse an der Frage nach dem öffentlichen Ton und den Umgangsformen unter Spitzenpolitikern. Die aus Bürgermund häufig geäußerten Vermutungen, hier sei ein ehrlicher Mensch von einer überzogenen medialen Kritik oder einem zynischen Politbetrieb zum Rücktritt getrieben worden, weil er sich eben nicht alles habe bieten lassen, reflektieren noch einmal das hohe Ansehen dieses Bundespräsidenten. Die Mehrheit der Bundesbürger findet den Rücktritt falsch, die Beliebtheit Köhlers jedoch liegt bei konstant hohen Werten. Sein Schritt hat das längst vorhandene Gefühl verstärkt, dass man in den kalten Zonen der Macht von den Werte- und Erfahrungswelten der normalen Bürger inzwischen sehr weit entfernt ist.

Diese Vermutung erklärt den Rücktritt nicht, dürfte aber der Wirklichkeit näher sein als mancher Erklärungsversuch der professionellen Akteure in den Medien. Ins Reich der unplausiblen Spekulationen kann man die in Talkshows geäußerte Vermutung abschreiben, Horst Köhler habe die jüngsten Euro-Gesetze abgelehnt und sei zur Unterschrift genötigt worden. Denn dann, darf man annehmen, wäre er zurückgetreten, ohne zu unterschreiben (auch wenn er diesen Grund nicht nennen wollte).

Einleuchtender ist da schon, dass Köhler enttäuscht gewesen sein könnte, weil er als einer der besten Euro-Kenner in der deutschen Politik von der Bundeskanzlerin während der Griechenland- und Euro-Krise nicht oder zu wenig konsultiert wurde. Und als glaubhaft kann man einstufen, dass Köhler sich nach seiner Wiederwahl und nach Amtsantritt der Bundesregierung im Umfeld der schwarz-gelben Spitzenpolitiker zusehends isoliert, ungefragt und am Ende im Stich gelassen fühlte. Ob diese Isolation jedoch ausschlaggebend dafür war, im Gefolge des unglücklichen Interviews auf dem Rückflug aus Afghanistan einen empörten Schlussstrich zu ziehen, das wissen nur Horst Köhler und seine Frau.

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hat Ende vergangener Woche eine Diskussion angestoßen, die der „Spiegel“ verstärkt. Köhler, so die „FAZ“, befürchte möglicherweise die Wiederholung eines Vorgangs, der ihm viel Kritik eingebracht hat. Im Juli 2005 hatte er den Bundestag auf Vorschlag des Bundeskanzlers aufgelöst, im Gefolge der von Gerhard Schröder initiierten Vertrauensfrage, die der im Bundestag absichtsvoll verlieren wollte, um Neuwahlen herbeizuführen.

Kritisiert wurde Köhler damals für seine Erklärung zur Auflösung des Bundestags, die im rot-grünen Lager geradezu als Wahlaufruf für CDU, CSU und FDP verstanden wurde. Kritikwürdig schien die „unechte“ Vertrauensfrage damals zwar vielen Kommentatoren. Schröders und Köhlers Schritte aber waren verfassungsgemäß. So jedenfalls hat das Verfassungsgericht Ende August 2005 geurteilt, mit einer 7:1-Mehrheit der Karlruher Richter. An Klarheit kaum zu überbieten war auch die Beurteilung von Schröders „unechter“ Vertrauensfrage. Für den Fall des Fehlens einer „verlässlichen Mehrheit“ ist eine „auf Auflösung gerichtete Vertrauensfrage“ verfassungsgemäß. Man darf davon ausgehen, dass Horst Köhler dieses Urteil gründlich gelesen hat. Kaum zu glauben, dass ihn der Gedanke geplagt haben könnte, erneut in die Grauzone verfassungsgemäßen Handelns zu kommen. Denn dort hat er sich nach höchstrichterlichem Urteil auch 2005 nicht befunden.

„Köhler bricht sein Schweigen“, schreibt der „Spiegel“ über einen kleinen Bericht, unter dem Köhler und Schröder abgebildet sind. Darunter eine Protokollnotiz über ein Gespräch zwischen den beiden. Der Verdacht wird nicht ausgesprochen, aber er stellt sich ein: zwei Verfassungsorgane am Rande des Verfassungsbruchs. Text und Notiz decken ihn nicht. Am 23. Mai, am ersten Tag nach seiner dürren Neuwahlankündigung, gab Schröder dem Bundespräsidenten die Erklärung, die er in den nächsten Wochen öffentlich immer wiederholen würde.

Köhler verabschiedet sich im Schloss Bellevue von den Mitarbeitern des Präsidialamts. Auch danach wird wohl nur er wissen, ob es Gründe hinter den Gründen gibt, die er am 31. Mai genannt hat.

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