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Politik: Veräußerungsgewinne: Änderung bei Besteuerung möglich

Bund und Länder beraten nach Angaben des Bundesfinanzministeriums über Modifizierungen bei der geplanten Steuerbefreiung von Gewinnen aus dem Verkauf von Beteiligungen. Ministeriumssprecher Torsten Albig sagte am Sonntag in Berlin, es solle im Rahmen der Steuerreform bei der Steuerbefreiung von Veräußerungsgewinnen bleiben.

Bund und Länder beraten nach Angaben des Bundesfinanzministeriums über Modifizierungen bei der geplanten Steuerbefreiung von Gewinnen aus dem Verkauf von Beteiligungen. Ministeriumssprecher Torsten Albig sagte am Sonntag in Berlin, es solle im Rahmen der Steuerreform bei der Steuerbefreiung von Veräußerungsgewinnen bleiben. Diskutiert werde, ob dies nur für Beteiligungen gelten solle, die schon länger Bestand hätten. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) schlug nach Informationen der "Welt am Sonntag" vor, mit den erwarteten Einnahmen aus der Versteigerung neuer Mobilfunklizenzen eine stärkere Steuerentlastung zu finanzieren. Albig wies den Vorschlag am Sonntag als abwegig zurück.

Nach Angaben des Finanzministeriums geht es bei den Gesprächen zwischen Bund und Ländern darum, Missbräuche bei der Steuerbefreiungsregelung für Veräußerungsgewinne auszuschalten. Es werde überlegt, Steuerfreiheit nur gelten zu lassen, wenn die betreffenden Beteiligungen schon mehrere Jahr bestanden hätten. Gedacht werde auch daran, Steuerfreiheit nur für Beteiligungen gelten zu lassen, die dem Anlagevermögen zugeschlagen sind, und nicht dem Umlaufvermögen.

Widerspruch auch in Teilen der SPD

Die Absicht der Bundesregierung, Veräußerungsgewinne von der Steuer zu befreien, hatte Ende 1999 ein Kursfeuerwerk an den Börsen ausgelöst. Sie stoßen aber in der Union und auch in Teilen der SPD auf Widerspruch. Im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" hieß es, Finanzminister Hans Eichel (SPD) wolle mit den genannten Änderungen die für das in Kraft treten notwendige Zustimmung der Länder zur Steuerreform gewinnen.

Unterdessen schlug Hessens Regierungschef Koch vor, die Steuerpflichtigen durch die Einnahmen aus der Versteigerung neuer Mobilfunklizenzen stärker zu entlasten. Wie die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf ein internes Papier der hessischen Regierung berichtete, sollen die Einnahmeausfälle des Staates in den ersten beiden Jahren über die Versteigerungs-Einnahmen finanziert werden. Dabei werden dem Bund Einnahmen von bis zu 100 Millionen Mark vorhergesagt, die Eichel zur Schuldentilgung verwenden will. Später soll sich Kochs Vorschlag zufolge die höhere Steuerentlastung durch höhere Einnahmen finanzieren, die durch die Steuerreform ausgelöst würden. Der Sprecher des Bundesfinanzministerium sprach von einem "abwegigen Vorschlag".

Der Bundesrat, in dem die rot-grüne Bundesregierung keine Mehrheit hat, wird sich kommenden Freitag mit der vom Bundestag beschlossenen Steuerreform befassen. Allgemein wird erwartet, dass die Länderkammer den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen wird. Bei der Steuerreform soll der Eingangssteuersatz von 22,9 auf 15 Prozent gesenkt werden. Der Spitzensteuersatz soll bis 2005 von 51 auf 45 Prozent fallen und bei einem Jahreseinkommen von 98 000 Mark zu greifen beginnen. Die Union strebt einen Spitzensteuersatz zwischen 35 und 40 Prozent. Auch einige SPD-regierte Länder wie Nordrhein-Westfalen wollen einen niedrigeren Satz. Dem "Spiegel" zufolge fordert NRW einen Satz von 43,5 Prozent. Bei diesem Satz, der wie von Eichel geplant bei 98 000 Mark Jahreseinkommen greifen solle, wäre die Nettoentlastung zehn Milliarden Mark höher. Albig wiederholte das Nein Eichels zu einer weiteren Senkung des Spitzensteuersatzes. Dies sei nicht finanzierbar.

Ausfälle durch Steuerhinterziehung

Unterdessen berichtete die "Berliner Zeitung", Experten des Bundesfinanzministerium veranschlagten den Einnahmeausfall durch Steuerhinterziehung bei Zinseinkünften auf jährlich mehr als zehn Milliarden Mark. Dabei gehe man von rund 500 Milliarden DM aus, die im Ausland "schwarz" angelegten seien. In der EU- Finanzministerkonferenz (ECOFIN) gebe es keine Anzeichen, dass eine einheitliche Linie zur Besteuerung von Zinseinkünften erzielt werden könne.

Eichels Sprecher Albig wies diese Darstellungen zurück. Die genannten Zahlen zu Einnahmeausfällen durch Steuerhinterziehung und Schwarzgelder im Ausland seien spekulativ und beliebig. Klar sei nur, dass es um nennenswerte Beträge gehe.

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