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Politik: Veranstalter bringen Urlauber mit Sonderflügen zurück

Fluggesellschaften und Reiseveranstalter bemühen sich, Betroffene schnellstmöglich zurück nach Deutschland zu bringen. Condor schickt zwei Sonderflüge nach Phuket und einen nach Colombo am Dienstag und einen weiteren nach Phuket am Mittwoch.

Fluggesellschaften und Reiseveranstalter bemühen sich, Betroffene schnellstmöglich zurück nach Deutschland zu bringen. Condor schickt zwei Sonderflüge nach Phuket und einen nach Colombo am Dienstag und einen weiteren nach Phuket am Mittwoch. TUI schickte am Montagabend einen LTU-Airbus mit einem Emergency Care Team zur psychologischen Betreuung der Urlauber nach Phuket, damit sollen alle 297 dort befindlichen Touristen dieses Veranstalters abgeholt werden. Kein Kontakt bestand zunächst nach Khao Lak, wo sich 97 TUI-Urlauber aufhalten. Sie sollten am Montag mit Bussen zum Rescue Center im Norden Phukets gebracht werden.

Innenminister Schily hat allen Rückkehrern, die Papiere verloren haben, eine unkomplizierte Einreise zugesagt.

Allerdings wollen auch viele Reisende, deren Hotels nicht durch die Flutwelle beschädigt wurden, ihren Urlaub fortsetzen. Dies sei auf den Malediven der Fall, wo nur zehn Urlauber zurückfliegen wollen, sagte ein ThomasCook-Sprecher.

Wegen der unübersichtlichen Lage wurden zunächst bis zum 31. Dezember alle Ferienflüge nach Colombo, Male und Phuket storniert. TUI storniert alle Flüge bis zum 16. Januar. Die Linienflüge der Lufthansa und anderer Airlines von und nach Bangkok sind von den Streichungen nicht betroffen. Auch die Anschlussflüge von Thai International Airways nach Phuket finden statt. Die Flüge der Sri Lankan Airlines zwischen Frankfurt und Colombo sowie Male verkehren ebenfalls weiter. Die Flughäfen in der Krisenregion sind alle in Betrieb. Für geplante Reisen bis zum 31. Dezember bieten die Veranstalter den Kunden auch die Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung.

Weil Experten Nachbeben auch über einen längeren Zeitraum nicht ausschließen, hält es der Reiserechtsexperte Ronald Schmid für zulässig, jetzt auch bereits für den Sommer gebuchte Reisen in die Krisenregion zu stornieren.

Wer wegen der Katastrophe seinen Urlaub vorzeitig abbrechen muss, hat laut Gesetz einen Anspruch auf die anteilmäßige Erstattung der Kosten, sagte der Reiserechtsexperte Professor Ronald Schmid dem Tagesspiegel. Durch einen vorzeitigen Rückflug entstehende Mehrkosten müssten sich aber Reisende und Veranstalter teilen. Hier zeigt sich die Reisebranche aber kulant. Für die Urlauber entstehen keine Zusatzkosten, hieß es bei Thomas Cook.

Hotline des Auswärtigen Amtes: 030/50001000 .

Rainer W. During

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