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Politik: Verbot für Schulden in den Ländern?

Berlin - Der baden-württembergische Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) will die jetzt auch vom Bundesverfassungsgericht konstatierte schlechte Finanzlage der Länder durch Selbstbeschränkung verbessern. Er schlug im Gespräch mit dem Tagesspiegel vor, zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen klarere und strengere Verschuldungsgrenzen in die Landesverfassungen aufzunehmen – bis hin zu einem Verschuldungsverbot.

Berlin - Der baden-württembergische Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) will die jetzt auch vom Bundesverfassungsgericht konstatierte schlechte Finanzlage der Länder durch Selbstbeschränkung verbessern. Er schlug im Gespräch mit dem Tagesspiegel vor, zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen klarere und strengere Verschuldungsgrenzen in die Landesverfassungen aufzunehmen – bis hin zu einem Verschuldungsverbot. Dies sei im Interesse aller Länder. „Wir wollen den Föderalismus erhalten, und wir wollen alle nicht, dass der Bund zur Aufsichtsbehörde der Länder wird“, sagte Stratthaus mit Blick auf mögliche Folgen eines Karlsruher Urteils zur Berliner Notlagenklage. Er verwies darauf, dass Baden-Württemberg ein Verschuldungsverbot bei der Haushaltsaufstellung ab 2011 einführen wolle. „Wir machen das aus der Überlegung heraus, dass in einigen Jahren schon die Pensionslasten für die Ruhestandsbeamten so hoch sein werden, dass wir keinen Spielraum für neue Schulden mehr haben.“

Bislang sei es für die Regierungen zu leicht, die geltende Verschuldungsgrenze – Neuverschuldung nicht über der Summe der Investitionen – zu überschreiten, indem ein wirtschaftliches Ungleichgewicht erklärt werde. „Wir haben in den letzten Jahren ein solches Ungleichgewicht nicht gehabt, die Schulden aber haben fast überall über die Investitionen hinaus zugenommen. Das kann so nicht bleiben“, sagte Stratthaus. Bei der Kontrolle härterer Verschuldungsregeln setzt er nicht zuletzt auf die Verfassungsgerichte. „Als Nichtjurist meine ich aber, dass es nicht sein kann, dass zwischen Haushaltsklagen und Urteilen oft Jahre vergehen. Bisweilen ist es ja so, dass die Kläger dann selbst an der Regierung sind und ein Urteil umsetzen müssen, das sie selbst erwirkt haben.“ Im Fall eines Verstoßes solle ein Land verpflichtet werden können, bei der Haushaltsaufstellung keine Ausgaben über die reinen Pflichtaufgaben hinaus vorzusehen.

Sollte das Bundesverfassungsgericht der Notlagenklage Berlins entsprechen – „was ich nicht hoffe“ –, muss laut Stratthaus eine wirksame Garantie geschaffen werden, dass das Land nicht Jahre später wieder klagt, wie es im Falle Bremens und des Saarlands jetzt der Fall ist. Finanzielle Sanktionen bei einer Überschuldung, wie sie Wissenschaftler vorschlagen, sieht Stratthaus skeptisch. „Dann wäre ein Land, das ohnehin finanzielle Probleme hat, noch mehr bestraft.“

Berlin kann sich laut Stratthaus aus eigener Kraft aus seiner Verschuldung bringen. „Die Stadt müsste zum Beispiel ihre Steuerquellen ausschöpfen. Der Gewerbesteuersatz liegt deutlich unter dem anderer Großstädte.“ In Berlin liege der Hebesatz bei 410, in Hamburg dagegen bei 470 und in Frankfurt am Main bei 490. Zudem ließen sich Beteiligungen an Unternehmen oder Wohnungsgesellschaften, die ja zum Teil ein Grund für die schwierige Lage seien, verkaufen.

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