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Politik: Verbot von Tabakwerbung bestätigt

Berlin - Der seit den 90er Jahren dauernde Kampf der deutschen Bundesregierung gegen ein Verbot von Tabakwerbung ist endgültig verloren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Dienstag eine Klage Deutschlands gegen eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 ab, die Tabakwerbung in der Presse, im Rundfunk und im Internet verbietet.

Berlin - Der seit den 90er Jahren dauernde Kampf der deutschen Bundesregierung gegen ein Verbot von Tabakwerbung ist endgültig verloren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Dienstag eine Klage Deutschlands gegen eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 ab, die Tabakwerbung in der Presse, im Rundfunk und im Internet verbietet. Weil die Niederlage sich bereits im Sommer abzeichnete, hat Berlin mittlerweile die Umsetzung des Verbots auf den Weg gebracht – als letztes europäisches Mitgliedsland. Die Brüsseler Richtlinie hätte bereits Mitte 2005 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) rechnet noch in diesem Jahr mit dem Inkrafttreten des Werbeverbots in Deutschland. „Vor dem Hintergrund der klaren Entscheidung des Gerichtshofes erwarte ich die Zustimmung des Bundesrates“, sagte Seehofer. Der Bundesrat stimmt am Freitag über das Gesetz ab, das Anfang November den Bundestag passiert hatte. Das Verbot gilt auch für das Sponsoring von Großveranstaltungen wie Formel-1-Rennen. In Kinos und auf Plakatwänden darf weiter für Zigaretten geworben werden, ebenso auf Sonnenschirmen in Straßencafés.

Die deutsche Bundesregierung hatte die Klage damit begründet, dass die EU ihre Kompetenzen überschreite. Mit der Richtlinie greife sie in den Gesundheitsschutz ein, der nationale Angelegenheit sei. Die EuGH-Richter entschieden nun, dass ein solches Tabakwerbeverbot rechtens sei. Die Richtlinie solle dafür sorgen, dass der freie Warenverkehr zwischen den EU-Staaten nicht durch unterschiedliche nationale Werberegeln behindert wird.

Die Deutschen gehören seit den 90er Jahren zu den härtesten Gegnern eines europaweiten Tabakwerbeverbots. Die schwarz-gelbe Regierung unter Helmut Kohl hatte 1998 gegen den ersten europäischen Anlauf für ein umfassendes Tabakwerbeverbot geklagt. Nach dem Regierungswechsel konnte sich die grüne Gesundheitsministerin Andrea Fischer bei Kanzler Gerhard Schröder nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, die Klage zurückzuziehen. Im Oktober 2000 kippte der EuGH die EU-Richtlinie, die Tabakwerbung auch in den Medien verbieten wollte, deren Wirkung nicht grenzüberschreitend ist: etwa auf Plakaten oder im Kino. Die Richter ließen damals aber durchblicken, dass gegen ein Werbeverbot in Presseerzeugnissen nichts einzuwenden sei. Die EU-Kommission nahm nach dieser Niederlage die Teile aus der Richtlinie heraus, die kritisiert wurden. Doch auch dagegen zog die Bundesregierung unter Gerhard Schröder erneut vor den EuGH.

Gegen ein Tabakwerbeverbot hatten vor allem die um Werbeeinnahmen fürchtenden deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger mobil gemacht. Bei deutschen Regierungschefs fanden sie ebenso wie die Tabakindustrie Gehör. So kamen US-Wissenschaftler im Jahr 2002 nach der Analyse interner Dokumente der Tabakindustrie zum Ergebnis, dass Deutschland der zuverlässigste Gegner eines Werbeverbots für Tabak gewesen sei.

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