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Politik: Verbotsantrag: Sechs Wochen Frist für die NPD

Das Bundesverfassungsgericht hat der NPD eine Frist von sechs Wochen gesetzt, um sich zum Verbotsantrag der Bundesregierung zu äußern. Dies sagte der in diesem Verfahren als Berichterstatter zuständige Richter Hans-Joachim Jentsch am Donnerstagabend in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hat der NPD eine Frist von sechs Wochen gesetzt, um sich zum Verbotsantrag der Bundesregierung zu äußern. Dies sagte der in diesem Verfahren als Berichterstatter zuständige Richter Hans-Joachim Jentsch am Donnerstagabend in Karlsruhe.

Das Mitglied des Zweiten Senats kündigte zudem an, das Gericht wolle versuchen, bis zum Sommer erste Vorentscheidungen zum NPD-Verbot zu treffen. Dabei geht es laut Jentsch zunächst um die Frage, ob der Verbotsantrag zulässig ist. Nur wenn er als "offensichtlich unbegründet" eingestuft würde, wäre das Verfahren vorzeitig beendet. Andernfalls könnten sich die Beratungen des Bundesverfassungsgerichts noch geraume Zeit hinziehen.

Weder Jentsch noch Gerichtspräsidentin Jutta Limbach wollten sich auf eine Prognose über die Gesamtdauer des Verfahrens einlassen. Sie wiesen aber beide darauf hin, dass es für das NPD-Verbot keine bereits getroffenen Entscheidungen der Verfassungsrichter gebe, an denen man sich jetzt orientieren könne. Die Urteile zum Verbot der ebenfalls rechtsextremistischen SRP und der kommunistischen KPD aus den 50er Jahren lägen zu weit zurück.

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