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Über die NPD wurden mehr als 1000 Seiten Material gesammelt, das die Verfassungsfeindlichkeit der Partei beweisen soll. Noch vor Weihnachten sollen Abgeordnete in der Geheimschutzstelle des Bundestages Akteneinsicht erhalten.

© dpa

Verbotsverfahren: Bundestag erhält geheimen NPD-Bericht

Ob sich Bundestag und Bundesregierung einem NPD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht anschließen, ist derzeit völlig offen. Die Abgeordneten erhalten nun das bisher unter Verschluss gehaltene Material, mit dem das Verbot begründet werden soll. Der Bericht hat aber Tücken.

Von Frank Jansen

Die Abgeordneten des Bundestages bekommen offenbar noch vor Weihnachten reichlich und in Teilen widerwärtigen Lesestoff. Das Bundesinnenministerium will, wie jetzt zu erfahren war, die vom Verfassungsschutz erstellte, mehr als 1000 Seiten umfassende und mit NPD-Hetze gefüllte Materialsammlung zu einem möglichen Verbotsverfahren gegen die Partei in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegen. Dort können die Parlamentarier Einblick nehmen. Außerdem soll der 141 Seiten starke Bericht der „Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines neuen NPD-Verbotsverfahrens“ den Fraktionsvorsitzenden zugestellt werden. Abgeordnete bei FDP, Grünen und Linkspartei drängen darauf, die Unterlagen sichten zu können. Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke hielt vergangene Woche den Innenministern von Bund und Ländern vor, sie hätten den Bundestag „ignoriert“.

Die Innenministerkonferenz (IMK) hatte vergangene Woche in Rostock beschlossen, der Bundesrat werde einen Antrag auf ein Verbot der rechtsextremen Partei stellen. Einige Minister forderten Bundesregierung und Bundestag auf, mitzuziehen – doch das Parlament kennt die unter Verschluss gehaltenen Unterlagen nicht. Die Abgeordneten sind darauf angewiesen, dass ihnen das Bundesinnenministerium Dokumente der Nachrichtendienste gibt. Minister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte am Rande des Treffens der IMK dem Bundestag die Übergabe von Informationen zugesagt.

Die vom Verfassungsschutz in Bund und Ländern erstellte Materialsammlung hat allerdings Tücken. In den mehr als 1000 Seiten mit 3081 Belegen zum verfassungswidrigen Charakter der NPD stecken auch Informationen von V-Leuten – obwohl die Innenminister vereinbart hatten, nur „quellenfreie“ Informationen zu verwerten. Doch dann mussten mehrere Länder kontaminiertes Material zurückziehen. Die Zahl der Belege sank auf 2649. Dennoch sollen die Abgeordneten vermutlich die 1000 Seiten vorgelegt bekommen, allerdings mit einem Hinweis auf das Spitzel-Problem. Die Parlamentarier werden das Konvolut auch nur in der Geheimschutzstelle einsehen dürfen – die dort erlangten Informationen dürfen sie generell nicht öffentlich ausplaudern.

Ein Teil des Materials findet sich jedoch auch im Prüfbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Die etwa 30 Verwaltungsjuristen aus den Innenministerien legten den Report im November vor.

Mit dem Inhalt des Berichts wie mit dem der Materialsammlung ist der Tagesspiegel vertraut. Die Abgeordneten werden beispielsweise zu lesen bekommen, dass drei NPD-Mitglieder nach einem Überfall vom Oktober 2009 zu Haftstrafen verurteilt wurden. Die Männer hatten sich in Brandis (Sachsen) am Angriff der Neonazi-Gruppe „Terror-Crew-Muldental“ auf Fans des Fußballvereins „Roter Stern Leipzig“ beteiligt. In den Papieren werden auch, jedoch kurz, NPD-Leute sowie Ex-Parteimitglieder genannt, die mit der Terrorgruppe NSU oder zumindest mit Beschuldigten aus dem NSU-Verfahren in Verbindung gestanden haben sollen. In beiden Dokumenten wird zudem der heutige NPD-Vizechef Udo Pastörs mit dem 2009 deklamierten, muslimfeindlichen Spruch zitiert, „heute reisen sie nicht mit Krummsäbeln ein, sondern mit Kopftüchern an ihrer Seite und einer höchst gefährlichen Samenkanone“.

Im Prüfbericht wird auch die mögliche Position des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Falle eines NPD-Verbots diskutiert. Da heißt es, nach Ansicht der Straßburger Richter könnte nicht jede Verletzung von Rechtsnormen durch eine Partei oder Fehlverhalten einzelner Parteimitglieder „Grundlage für ein späteres Parteiverbot sein“.

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