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Politik: Verbotsverfahren gegen NPD bleibt in Karlsruhe

Das Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD bleibt in der Entscheidungsgewalt des Bundesverfassungsgerichts. Einen Antrag der Partei, das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen und auf seine Vereinbarkeit mit EU-Recht zu prüfen, wiesen die Karlsruher Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss ab (2 BvB 1/01 vom 22.

Das Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD bleibt in der Entscheidungsgewalt des Bundesverfassungsgerichts. Einen Antrag der Partei, das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen und auf seine Vereinbarkeit mit EU-Recht zu prüfen, wiesen die Karlsruher Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss ab (2 BvB 1/01 vom 22. November). Zur Begründung hieß es, das Gemeinschaftsrecht enthalte keine Vorschriften über Parteiverbote in Mitgliedsstaaten. Die Durchführung der Wahlen zum Europaparlament sei allein durch die nationalen Rechtsordnungen geregelt. Die EU-Länder dürften daher selbst darüber entscheiden, welche Parteien sich an den Wahlen beteiligen sollen.

Die NPD hatte argumentiert, ein Verbot der Partei in der Bundesrepublik könne gegen demokratische Prinzipien der EU verstoßen, weil ihre Abgeordneten in diesem Fall ihr Mandat verlören. Dies sei mit dem Grundsatz der Chancengleichheit unvereinbar. Das Bundesverfassungsgericht verwies jedoch darauf, dass die Grundsätze nicht anwendbar seien, weil bei einem Parteiverbot in Deutschland weder die Gemeinschaft selbst noch der Mitgliedsstaat im Anwendungsbereich des Europarechts tätig würde.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Februar über das NPD-Verbot.

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