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Verbraucherinformation: Bundestag beschließt neues Gesetz

Die Informationsrechte der Verbraucher in Deutschland werden gestärkt. Gegen die Stimmen der Opposition beschloss der Bundestag das von der großen Koalition vorgelegte Verbraucherinformationsgesetz.

Berlin - Nach dem neuen Gesetz erhalten die Verbraucher künftig Zugang zu den Informationen der Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, soweit sie den "Anwendungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs und des Weingesetzes" berühren.

Zugleich werden die Voraussetzungen erweitert, unter denen die Behörden die Öffentlichkeit "über marktrelevante Vorkommnisse informieren können". Außerdem müssen Staatsanwaltschaften künftig die zuständigen Überwachungsbehörden unterrichten, wenn sie ein Strafverfahren wegen Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtergesetzbuch (LFGB) oder gegen das Weingesetz eingeleitet haben.

Die Koalition erhofft sich von den Neuregelungen, Vorkommnisse wie etwa den Gammelfleisch-Skandal besser verhindern beziehungsweise eindämmen zu können. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Länderkammer wird sich frühestens am 7. Juli mit der Vorlage befassen.

Die CDU-Abgeordnete Ursula Heinen wertete das Gesetz als ein "neues Kapitel in der Verbraucherpolitik". Der Zugang zu Informationen sei für das "Leitbild des mündigen Verbrauchers" Voraussetzung. Heinen forderte die Unternehmen auf, eine offensive Informationspolitik zu betreiben. Dies könne auch ein Wettbewerbsvorteil sein.

Opposition: Gesetz geht nicht weit genug

FDP, Grüne und Links-Fraktion bemängelten, das Gesetz gehe nicht weit genug. Der FDP-Parlamentarier Hans-Michael Goldmann kritisierte, zentrale Verbraucherfragen wie Fahrgastrechte, der Kapitalmarkt oder Handy-Verträge blieben außen vor. Die SPD-Abgeordnete Elvira Drobinski-Weiß betonte, nach einer ersten Wirkungsphase des Gesetzes könne man über die Aufnahme weiterer Produkte und Dienstleistungen sprechen.

Die Grünen-Abgeordnete Ulrike Höfken beklagte, die Koalition stelle mit den Regeln zum Geheimnisschutz "schwarze Schafe geradezu unter Artenschutz". Die CDU-Verbraucherschutzexpertin Julia Klöckner entgegnete, die Koalition gehe hier über das hinaus, was die frühere Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) geplante habe. Bei Rechtsverstößen gelte der Schutz von Betriebgeheimnissen nicht. (tso/ddp)

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