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Verbraucherinformationsgesetz: "Vertane Chance"

Dem ersten Entwurf zum Verbraucherinformationsgesetz verweigerte Bundespräsident Köhler seine Unterschrift. Nun kommt die überarbeite Fassung ins Kabinett. Doch Verbraucherschützer sind noch längst nicht zufrieden.

Osnabrück/Berlin - Vor der Kabinettsentscheidung über das geänderte Verbraucherinformationsgesetz an diesem Mittwoch kritisierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen den Entwurf. Es sei "eine Chance vertan worden, wesentliche Schwächen zu korrigieren", sagte der stellvertretende Verbandsvorstand Patrick von Braunmühl der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Er forderte den Bundestag auf, den Gesetzentwurf nachzubessern, falls das Kabinett ihn beschließe.

Der enge Anwendungsbereich des Gesetzes sei nicht erweitert worden. Der Informationsanspruch müsse über Lebens- und Futtermittel hinaus auch für andere Produkte und Dienstleistungen gelten. Gleichzeitig seien Unternehmen auch weiter von jeglichen Informationspflichten ausgenommen, kritisierte Braunmühl. Den Verbraucherinteressen werde nach wie vor nicht genügend Rechnung getragen.

Köhler hatte dem Gesetz in der ursprünglichen Version die Unterschrift verweigert. Er hielt es für verfassungswidrig, dass der Bund den Kommunen den Auftrag für die Herausgabe von Informationen an die Verbraucher erteilen wollte, zum Beispiel bei Fleischskandalen. Weil der Bund dies den Kommunen nach dieser Entscheidung nicht vorschreiben kann, will Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) nun die Länder dafür einschalten. Sie dürfen den Kommunen Aufgaben übertragen. Die SPD-Fraktion im Bundestag fordert überdies noch inhaltliche Änderungen. (tso/dpa)

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