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Google hütet seinen Suchalgorithmus wie eine Zauberformel.

© dpa

Verbraucherschutz im Internet: Monopolkommission will Google staatlich kontrollieren lassen

Internetgiganten wie Google haben enorme Marktmacht und monopolartige Strukturen, werden aber in Deutschland nicht reguliert. Nach Ansicht der Monopolkommission soll eine Behörde die Nutzer vor Missbrauch schützen.

Die Monopolkommission befürwortet eine staatliche Kontrollinstanz für Internetgiganten wie Google. Eine solche Regulierungsbehörde  könnte „unter Umständen eine sinnvolle Einrichtung sein“, sagt Daniel Zimmer, der Vorsitzende der Kommission im Gespräch mit der Wochenzeitung "Die Zeit".

Mit derartigen Behörden werden in Deutschland Unternehmen mit monopolartigen Strukturen wie zum Beispiel die Deutsche Bahn reguliert. Für die Internetwirtschaft gibt es sie trotz der enormen Marktmacht von Konzernen wie Google bisher nicht.

Nach Ansicht von Zimmer müsste sich eine solche Behörde auch um den Datenschutz kümmern, der gerade im Fall von Google eine wichtige Rolle spiele. Dabei müsse das Unternehmen möglicherweise auch gezwungen werden, seine Suchformel zu veröffentlichen. Die hütet Google wie eine Zauberformel. „Ich könnte mir auch vorstellen, dass Internetanbieter mit einer sehr großen Übermacht am Markt ihren Suchalgorithmus gegenüber einer staatlichen Kontrollinstanz offenlegen müssen, damit die Marktmacht nicht missbraucht werden kann“, sagt Zimmer. „Natürlich dürfte das nur unter Wahrung des Betriebsgeheimnisses geschehen – unter der klaren Maßgabe, dass die Konkurrenz diesen Algorithmus nicht zu Gesicht bekommt.“

Eine Möglichkeit sei es, die neuen Kontrollaufgaben bereits existierenden Einrichtungen zu übertragen. „Es gibt ja bereits Datenschutzbehörden, man könnte daran denken, diese mit zusätzlichen Kompetenzen auszustatten“, sagt Zimmer.

Keine Zerschlagung von Google

Eine Zerschlagung von Google, wie sie Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel angedeutet hatte, hält er für falsch. „Wir raten aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ab, mit sehr drastischen Mitteln wie der Zerschlagung von Unternehmen zu operieren", sagt Zimmer. Es sei auch mit Vorteilen verbunden, wenn Google viele Dienstleistungen anbiete und dabei auf persönliche Daten zurückgreife. „Aus Sicht der Verbraucher stiftet es offensichtlich Nutzen. Viele von ihnen entscheiden sich ja für dieses Unternehmen, weil es maßgeschneiderte Dienstleistungen für sie bereithält. Wenn man jetzt sagt, das Unternehmen muss in seine Einzelteile zerlegt werden, dann könnte dieser Mehrwert für die Bürger entfallen“, sagt er.

Es müsse aber verhindert werden, dass die Nutzer ihre Daten preisgeben, ohne diese Entscheidung bewusst getroffen zu haben. Die Verbraucher müssten „in der Lage sein, selbst zu bestimmen, wie viel Zugriff sie erlauben wollen“. (tsp)

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