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Die Verhandlung gegen Petry wird wohl nicht mehr in diesem Jahr beginnen.

© dpa/Britta Pedersen

Verdacht auf Meineid: Ehemalige AfD-Chefin Petry muss vor Gericht

Der früheren AfD-Chefin Frauke Petry wird vorgeworfen, vor dem sächsischen Wahlprüfungsausschuss falsche Angaben gemacht zu haben. Nun muss sie vor Gericht.

Das Landgericht Dresden hat die Anklage gegen die frühere AfD-Chefin Frauke Petry wegen Meineides zur Hauptverhandlung zugelassen. Der 43-Jährigen wird vorgeworfen, bei ihrer Zeugenvernehmung am 12. November 2015 vor dem sächsischen Wahlprüfungsausschuss wahrheitswidrige Angaben gemacht zu haben, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Petry hatte einen Irrtum eingeräumt, zugleich aber versichert, nicht absichtlich falsch ausgesagt zu haben. Bei den Vorwürfen geht es um Angaben zu Darlehen der Kandidaten für die Finanzierung des AfD-Wahlkampfes vor der Landtagswahl 2014.

Einen Termin für den Prozess gibt es noch nicht. Die Verhandlung werde aber nicht mehr in diesem Jahr beginnen, hieß es. Petry ist als fraktionslose Abgeordnete Mitglied des Deutschen Bundestages und des Sächsischen Landtages. (dpa)

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