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Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck gibt eine Pressekonferenz zur Novelle des Energiesicherungsgesetzes.

© Kay Nietfeld/dpa

Update

Reaktivierung von Braunkohle geplant: Habeck kündigt neues Paket zur Energiesicherung an

Der Bundeswirtschaftsminister sieht im Kreml keinen sicheren Energielieferanten. Deshalb geht man erneut Schritte, um die Versorgung selbst zu sichern.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat ein weiteres Paket zur Energiesicherung angekündigt. Dazu gehören schärfere Vorgaben zur Befüllung der Gasspeicher und eine Aktivierung der Braunkohlereserve, wie Habeck am Donnerstag in Berlin sagte.

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Weiter geht es um Einsparmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden und einen verbindlichen „Heizungscheck“. Vorgesehen sind auch Maßnahmen, um in Wohnungen beim Heizen Gas zu sparen.

Die Vorsorge für den Winter müsse verstärkt werden, sagte Habeck. „Wir brauchen einen langen Atem.“ Hintergrund ist, dass Russland zwar wieder Gas über die Pipeline Nord Stream 1 liefert, aber viel weniger als möglich. Habeck sagte, Russland sei ein „unsicherer Kantonist“ bei der Energieversorgung.

Die Füllstände der Speicher sollen laut Habeck am 1. September zu 75 Prozent gefüllt sein, zum 1. Oktober statt wie bisher zu 80 Prozent dann zu 85 Prozent und zum 1. November statt wie bisher 90 zu 95 Prozent.

Verordnung mit Verkehrsministerium geplant

Zum 1. Oktober solle die Braunkohlreserve aktiviert werden, bisher ist dies bereits bei der Reserve bei Steinkohlekraftwerken der Fall.

Habeck sprach zudem von einer Gaseinsparverordnung, um wenn möglich Gas aus dem Markt herauszunehmen. Zusammen mit dem Verkehrsministerium solle es eine Verordnung geben, die Kohle und Öl im Schienenverkehr den Vorzug gebe.

Weiter teilte das Ministerium mit, es sei sinnvoll, Räume, in denen man sich nicht regelmäßig aufhält, etwa Flure, große Hallen, Foyers oder Technikräume, nicht mehr zu heizen - außer, es gebe dafür sicherheitstechnische Anforderungen.

Für öffentliche Einrichtungen und Bürogebäude solle das in Verordnungen geregelt werden. Zudem solle mit den Sozialpartnern über weitere Einsparmöglichkeiten im Arbeits- und Betriebsbereich geredet werden.

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Auch in Wohngebäuden soll mehr Energie gespart werden. Mieterinnen und Mieter sollen ferner mehr Spielraum bekommen, Energie einzusparen. Derzeit gebe es teils vertragliche Verpflichtungen, eine Mindesttemperatur in gemieteten Räumen aufrechtzuerhalten, so das Ministerium.

„Das heißt, wenn diese Mieterinnen und Mieter weniger heizen wollen, verstoßen sie gegen ihre Mietverträge. Deshalb sollen diese vertraglichen Verpflichtungen - in enger Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung - vorübergehend ausgesetzt werden, sodass Mieterinnen und Mieter, die Energie einsparen und die Heizung herunterdrehen wollen, dies auch tun dürfen.“ (dpa)

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