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Politik: Verfahrensbeginn gegen Schreiber: Kein Beschluss zur Auslieferung des deutschen Waffenhändlers

Der Beginn des Verfahrens zur Auslieferung des Waffenhändlers Karlheinz Schreiber aus Kanada bleibt noch offen. Eine dreitägige gerichtliche Voranhörung in der kanadischen Stadt Toronto ging ohne Beschluss darüber zu Ende, ob das deutsche Auslieferungsbegehren überhaupt zulässig ist.

Der Beginn des Verfahrens zur Auslieferung des Waffenhändlers Karlheinz Schreiber aus Kanada bleibt noch offen. Eine dreitägige gerichtliche Voranhörung in der kanadischen Stadt Toronto ging ohne Beschluss darüber zu Ende, ob das deutsche Auslieferungsbegehren überhaupt zulässig ist. Am 20. Juni soll über den Fortgang des Verfahrens entschieden werden.

Schreiber hält sich seit Jahren in Kanada auf und wehrt sich gegen seine Überstellung an die deutschen Behörden. Durch die Ermittlungen gegen ihn war im vergangenen Jahr die CDU-Parteispendenaffäre ausgelöst worden. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte im März im Zusammenhang mit angeblichen Schmiergeldzahlungen für Rüstungslieferungen nach Saudi-Arabien Anklage gegen Schreiber und andere Beteiligte erhoben. Schreiber soll dem damaligen Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Holger Pfahls (CSU), 3,8 Millionen Mark für die Vermittlung eines Panzergeschäfts gezahlt und sich die Provision mit zwei ehemaligen Thyssen-Managern geteilt haben. Ihm werden neben Steuerdelikten Bestechung, Beihilfe zum gemeinschaftlichen Betrug und zweifache Beihilfe zur Untreue vorgeworfen. Ein Prozess gegen Schreiber wäre aber nur möglich, wenn er nach Deutschland ausgeliefert würde.

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