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Politik: Verfassung des Landes garantiere keine zügigen Berufungsverfahren

Das Oberste amerikanische Gericht in Washington hat die Beschwerden zweier Häftlinge abgewiesen, die seit 19 beziehungsweise 24 Jahren im Todestrakt einsitzen. Nach Ansicht von acht der neun Richter garantiert die Verfassung des Landes kein zügiges Berufungsverfahren in Fällen mit Todesstrafe.

Das Oberste amerikanische Gericht in Washington hat die Beschwerden zweier Häftlinge abgewiesen, die seit 19 beziehungsweise 24 Jahren im Todestrakt einsitzen. Nach Ansicht von acht der neun Richter garantiert die Verfassung des Landes kein zügiges Berufungsverfahren in Fällen mit Todesstrafe. Ein Richter stimmte in einem Minderheitenvotum der Auffassung der Häftlinge zu, ein langes Warten auf den Tod sei "inhuman". Ihre lange Haft hatten Carey Dean Moore und Askari Abdullah Muhammad als grausam und verfassungswidrig bezeichnet. Ein weiterer Grund waren die Berufungsanträge der Häftlinge, die in den überlasteten Gerichten nur langsam behandelt werden. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums vergehen zwischen Todesurteil und Hinrichtung in der Regel etwa neun Jahre.

epd

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