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Politik: Verfassungsbeschwerde: Richter rügen Asylbeauftragten

Das Bundesverfassungsgericht hat die Praxis des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten beanstandet, nur zu Lasten, aber nicht zu Gunsten von Asylbewerbern juristisch tätig zu werden. Dies entspreche nicht dem gesetzlichen Auftrag, heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Kammerentscheidung des Zweiten Senats.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Praxis des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten beanstandet, nur zu Lasten, aber nicht zu Gunsten von Asylbewerbern juristisch tätig zu werden. Dies entspreche nicht dem gesetzlichen Auftrag, heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Kammerentscheidung des Zweiten Senats. Mit dem einstimmig ergangenen Beschluss wurde der Verfassungsbeschwerde zweier abgelehnter Asylbewerber stattgegeben. Das Verwaltungsgericht Chemnitz muss den Fall nun erneut prüfen. Dabei hatte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge den Asylantrag eines türkischen Ehepaares kurdischer Volkszugehörigkeit abgelehnt, jedoch Abschiebungshindernisse bejaht. Damit hatte das Ehepaar ein Bleiberecht in Deutschland.

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