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Politik: Verfassungsgericht billigt Einsperren für immer

Vorläufige Entscheidung zur Verwahrung gefährlicher Täter

Karlsruhe/Berlin (neu). Ein psychisch kranker Gewalttäter kann wegen Rückfallgefahr dauerhaft weggesperrt werden, wenn sich seine Gefährlichkeit erst im Verlauf seiner Strafhaft erweist. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am Freitag (Az.: 2 BvR 1588/02). Der Beschluss gilt jedoch nur vorläufig, bis in der Hauptsache entschieden ist.

Der Beschwerdeführer war aufgrund eines Landesgesetzes in SachsenAnhalt in Haft behalten worden, das für gefährliche Straftäter die so genannte nachträgliche Sicherungsverwahrung aus präventiven Gründen erlaubt. Sie ermöglicht, Täter bis zu ihrem Tod in Haft zu behalten, auch wenn die Strafe aufgrund der Verurteilung längst abgesessen ist. Ähnliche Gesetze gibt es in den unionsregierten Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen und Thüringen. Verfassungsrechtlich umstritten ist, ob die Länder solche Gesetze erlassen dürfen, da Strafrecht Bundessache ist. Die Länder berufen sich jedoch auf ihre Kompetenz für Vorschriften der Gefahrenabwehr. Nach dem Bundesrecht ist eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nur zulässig, wenn sie im Strafurteil angeordnet worden ist.

Wann ein Urteil in diesem Streit zu erwarten ist, ist unklar. Vorläufig jedoch überwiege der Schutz der Bevölkerung vor dem Verurteilten den „möglicherweise zeitlich begrenzten Eingriff in sein Freiheitsrecht“, stellten die Richter fest. Denn von der Wiederholung brutaler Straftaten bis hin zum Mord müsse ausgegangen werden.

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